Abgesenkter Rückstandshöchstgehalt für den Wirkstoff Ethofumesat in Kümmel

Der Rückstandshöchstgehalt für den Wirkstoff Ethofumesat in Kümmel ist mit Wirkung zum 19. Januar 2017 durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/1016 von 0,5 mg/kg auf 0,1 mg/kg abgesenkt worden.

Aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Ethofumesat sind davon nicht betroffen, weil sie keine Zulassung zur Anwendung in Kümmel haben. Bis zum 31. Dezember 2016 war jedoch das Pflanzenschutzmittel „Ethosat 500“ (Zulassungsnummer 033998-00) zugelassen mit Ausweitungen auf geringfügige Verwendungen, unter anderem auch für Kümmel.

Für dieses Pflanzenschutzmittel gilt eine gesetzliche Aufbrauchfrist bis zum 30. Juni 2018. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit empfiehlt, das Mittel im Rahmen der Aufbrauchfrist nicht mehr an Kümmel anzuwenden, da der erzeugte Kümmel den Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg/kg aufgrund der vorliegenden Daten nicht sicher einhalten kann.

Quelle und Pressekontakt BVL