EFSA veröffentlicht Beratung zu Folgenahrung mit niedrigerem Proteingehalt

Folgenahrung mit einem Proteingehalt von mindestens 1,6 g/100 kcal aus Kuh- oder Ziegenmilch ist für in Europa lebende Kinder sicher und geeignet, so die EFSA. Nach derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften liegt der Mindestproteingehalt bei 1,8 g/100 kcal.

Für ihre wissenschaftliche Bewertung berücksichtigte die EFSA den über die Ernährung zu deckenden Proteinbedarf von Säuglingen im Alter von 6 bis 12 Monaten, den Proteingehalt der Muttermilch im ersten Stilljahr, Daten aus Ernährungserhebungen über die Proteinaufnahme von gesunden europäischen Säuglingen sowie zwei spezifische Studien.

Die EFSA kam zu dem Schluss, dass Folgenahrung mit einem Proteingehalt von mindestens 1,6 g/100 kcal aus intaktem Kuh- oder Ziegenmilchprotein, die ansonsten den Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entspricht, für gesunde in Europa lebende Kinder sicher und geeignet ist.

Die EFSA befasste sich auch mit Folgenahrung, die Protein aus anderen Quellen als Kuh- oder Ziegenmilch enthält. Die verfügbaren Daten erlaubten es der EFSA jedoch nicht, die Sicherheit und Eignung von Folgenahrung mit ähnlichem Proteingehalt aus Sojaproteinisolaten bzw. Proteinhydrolysaten zu bewerten.

Von der EFSA während einer siebenwöchigen öffentlichen Konsultation erhaltene Rückmeldungen interessierter Kreise wurden berücksichtigt.

Safety and suitability of FOF with a protein content of at least 1.6g/100kcal

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Quelle: EFSA