Frischer Fisch aus dem Netz?

Ob der im Internet bestellte frische Fisch auch während der Sommermonate frisch den Verbraucher erreicht, hat das CVUA Karlsruhe in Zusammenarbeit mit dem Internetüberwachungsteam Baden-Württemberg untersucht. Vier der zehn Proben waren zum Ende der eingeräumten Lagerungsfrist verdorben. Neun der zehn Proben mussten wegen Kennzeichnungsmängeln im Internet beanstandet werden.

Spirituosen, Süßigkeiten, Fertigprodukte oder Gemüse – online kann man mittlerweile alles bestellen. Auch kühlpflichtige Lebensmittel oder Tiefkühlprodukte werden über das Internet verkauft. Frische Waren, wie Milch, Eier, Käse oder Fisch werden angeblich bereits von fünf Prozent der Internetnutzer online bestellt [1].

Für den online-Vertrieb gelten die gleichen gesetzlich verankerten Temperaturvorgaben, wie für den Einzelhandel. Bis zur Abgabe von Frischfischen an den Verbraucher sind im Einzelhandel und online-Handel die Temperaturvorgaben der EU-Verordnung Nr. 853/2004 einzuhalten. Vom Hersteller auf der Verpackung aufgedruckte abweichende Lagertemperaturen sind in diesen Fällen Empfehlungen für den Haushalt des Endverbrauchers. Das Überschreiten dieser  Kühltemperaturen kann die Vermehrung von Krankheitserregern begünstigen, sowie zum vorzeitigen Verderb der Lebensmittel führen.

Unser Projekt

In Zusammenarbeit mit dem Internetüberwachungsteam in Baden-Württemberg wurden während der letzten Sommermonate zehn Fischproben in Online-Shops gekauft, am CVUA Karlsruhe angeliefert und untersucht.

Es handelte sich um fünf Proben Frischfisch, um eine Probe Tiefkühl-Fisch und um vier Proben Räucherfisch. Frischfische oder davon zugeschnittene Fischteile, wie Filets, sind leicht verderblich und müssen nach dem Fang oder der Entnahme aus Aquakulturen in schmelzendem Wassereis gekühlt oder verpackt bis zur Abgabe an den Verbraucher bei Temperaturen unter +2°C gelagert werden. Sie sind dabei nur wenige Tage haltbar.

Räucherfische werden bei der Herstellung einem Räucherverfahren unterzogen. Bei gängigen Heißräucherverfahren kommt es zur Gerinnung des Muskeleiweißes. Ein typisches heißgeräuchertes Produkt ist zum Beispiel die geräucherte Forelle. Andere Erzeugnisse wie der Räucherlachs werden kaltgeräuchert. Zur Keimreduktion bzw. Wasserentzug vor dem Räuchern werden die Produkte in Lake bzw. Trockensalz eingelegt. Bei diesem Verfahren ist jedoch nicht sichergestellt, dass im Lebensmittel vorhandene Keime wie der bei Räucherfischen gefürchtete Krankheitserreger Listeria monocytogenes abgetötet werden.

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Quelle: Quelle: CVUA Karlsruhe