Was steckt hinter den Bezeichnungen von Light-Getränken?

Foto: SGS

Zucker genießt nicht gerade den besten Ruf. Wer Zucker meiden, aber auf den Süßgeschmack bei Erfrischungsgetränken nicht verzichten will, findet auf dem Markt ein breites Angebot mit Aufdrucken wie „zero“, „zuckerfrei“, „light“ oder „ohne Zuckerzusatz“. Doch was bedeutet das für die Inhaltsstoffe?

Nicole Oschwald ist Lebensmittelchemikerin beim unabhängigen Prüfinstitut SGS Institut Fresenius. Im Auftrag von Getränkeherstellern erstellt sie neutrale Qualitätsanalysen und weiß, was sich hinter den Begriffen verbirgt:

Der Ausdruck „zero“ lässt die Vermutung zu, dass ein Produkt gar keinen Zucker enthält. „Rechtlich eindeutig würde dies durch eine entsprechende Ergänzung wie die Angabe ‚zuckerfrei‘. Nach der europäischen Health-Claims-Verordnung ist diese Angabe erlaubt, wenn ein Getränk maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält“, weiß SGS-Expertin Oschwald. Der Grund dafür ist, dass ein solch geringer Zuckergehalt keinen nennenswerten Beitrag auf den Stoffwechsel ausübt.

Die Angabe „light“ ist nur erlaubt, wenn ein bestimmter Nährstoff eines Produktes um 30 Prozent reduziert wurde. „Dieser Nährstoff kann Zucker, aber auch Fett sein“, sagt die Lebensmittelchemikerin Nicole Oschwald von SGS Institut Fresenius. „Bei Milch-Frucht-Getränken beispielsweise wäre sowohl die Reduktion des einen, wie auch des anderen denkbar. In jedem Fall muss der Nährstoff, der reduziert wurde, auf dem Etikett vom Hersteller genannt werden.“

Die Werbebotschaft „ohne Zuckerzusatz“ besagt, dass einem Getränk keine extra Portion Zucker zugesetzt wurde. „Damit ist nicht nur klassischer Industriezucker gemeint, sondern auch der Zusatz von Zutaten mit süßender Wirkung wie etwa Honig oder Ahornsirup. Zum Süßen sind nur Süßungsmittel zugelassen“, so die Lebensmittelchemikerin. Für Fruchtsaftgetränke oder Fruchtsäfte, die natürlicherweise Zucker enthalten, ist die Ergänzung „enthält von Natur aus Zucker“ auf der Verpackung gedacht.

Ganz gleich, ob „zero“, „zuckerfrei“, „light“ oder „ohne Zuckerzusatz“ – es lohnt sich, genau auf die Packung zu schauen. Wie viel Zucker ein Getränk enthält, steht in der Nährwerttabelle, die auf Produkten mit nährwertbezogenen Angaben schon seit längerem verpflichtend ist. Seit Dezember 2016 muss die Angabe auf jedem alkoholfreien, vorverpackten Erfrischungsgetränk stehen.

Quelle: SGS Institut Fresenius