Verpackungsgesetz: wafg sieht Licht und Schatten

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) sieht das mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Verpackungsgesetz als wichtigen Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Allerdings bewertet die wafg die Fortführung einer Mehrweg-Quote als nicht zielführend.

Ein zentrales Ziel des Verpackungsgesetzes ist die Stärkung des Recyclings. Dies wird unter anderem über deutlich höhere Quotenvorgaben für die Wiederverwertung von Rohstoffen aus Verpackungen angestrebt. Ausdrücklich zu begrüßen ist dabei die neu formulierte Zielvorgabe, besonders bei Getränkeverpackungen das Recycling in geschlossenen Kreisläufen weiter zu fördern.

Genutzte (Einweg-)Getränkeverpackungen sind schon lange kein „Abfall“ mehr. Vielmehr handelt es sich um wertvolle und wichtige Rohstoffe für die stoffliche Wiederverwertung. Dies gilt besonders bei Erfrischungsgetränken und Wässern, zumal – auch als Konsequenz des gesetzlichen Pflichtpfandes – durch die gesonderte Sammlung eine gute Materialqualität gewährleistet wird. Die dabei gewonnenen Materialien werden recycelt und wieder genutzt – und das oft erneut als Getränkeverpackung. wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß stellt fest: „Es ist sinnvoll und nachhaltig, solche Kreisläufe weiter zu fördern und auszubauen.“

Konsequent gewesen wäre – wie von der Bundesregierung vorgeschlagen – auf eine Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen und somit auf eine pauschale Beurteilung von Verpackungssystemen zu verzichten. Für deren Aufhebung gab und gibt es gute Gründe, zumal das gesetzliche Pflichtpfand auf (bestimmte) Einweg-Getränkeverpackungen nicht zur Disposition steht. Vor allem lassen sich aber weder Einkaufsverhalten noch Marktanteile bestimmter Getränkeverpackungen regulativ festlegen.

„Eine pauschale Schwarz-Weiß-Betrachtung von Einweg bzw. Mehrweg ist längst überholt. Beide Systeme haben sich weiterentwickelt – auch mit Blick auf die ökologischen Parameter“, erläutert Groß und weist insbesondere auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre hin: „Vor allem Einweg-Getränkeverpackungen benötigen heute deutlich weniger Material, erzielen herausragende Recycling-Quoten und bestehen zunehmend und in erheblichem Umfang aus recyceltem Rohstoff.“

Der Bundesrat hatte in seiner Plenarsitzung vom 12. Mai 2017 nach dem Deutschen Bundestag dem „Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz)“ zugestimmt. Dieses Gesetz wird mit den für die Getränkewirtschaft relevanten Regelungen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur wafg sind abrufbar über www.wafg.de.

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Quelle: wafg