Bequem, aber problematisch: Fertiger Schnittsalat sollte achtsam behandelt werden

Salate und Kräuter
Fotolia #110520891 © pixelunikat – Lizenznehmer: food-monitor

Bei warmen Junitemperaturen sprießt es nicht nur im Garten, sondern auch unter den Mikroorganismen tobt das Leben. Das betrifft auch die sehr bequemen küchenfertigen Schnittsalate, die nur noch mit Dressing übergossen und dann verzehrt werden können. „Man sollte mit diesen Salaten jedoch genauso achtsam umgehen, wie mit frischem Geflügel, da sie hygienisch ebenso sensibel sind“, gibt Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken.

Salate sind von Natur aus mit Keimen besiedelt. Für die Salatherstellung werden sie nach der Ernte gekühlt transportiert, geputzt, gewaschen, trocken geschleudert, geschnitten, portioniert und verpackt. Dabei können natürlich nicht alle Keime entfernt werden. Kleingeschnittene Blätter bieten Mikroorganismen eine große Angriffsfläche und der austretende Zellsaft reichlich Nahrung. Kommt dann noch Wärme hinzu, können sie sich gut vermehren und der Salat verdirbt.

Deshalb müssen Schnittsalate gekühlt bei maximal 7 ° C transportiert und gelagert werden. Bei warmen Wetter am besten in einer Kühltasche. „Das heißt, Schnittsalate gehören bis zum Verzehr immer in den Kühlschrank – das gilt natürlich auch auf Arbeit, wenn der Salat zu Mittag verspeist werden soll“, resümiert Brendel. Die meisten Schnittsalate sind zur Verbesserung der Haltbarkeit unter Schutzatmosphäre verpackt. Trotzdem tragen sie in der Regel ein Verbrauchsdatum. Ist dieses Datum abgelaufen, dürfen die Salate nicht mehr verkauft werden und sollen auch nicht mehr gegessen werden, da es gesundheitlich riskant wäre.

Verbraucher sollten Fertigsalat trotz des Hinweises „gewaschen und verzehrfertig“ vor dem Essen gründlich prüfen, und verfärbte oder welke Blätter entsorgen. Alle Bestandteile müssen frisch und knackig aussehen. Zur Verringerung der Keimbelastung empfiehlt es sich, den Salat unbedingt nochmals gründlich zu waschen. Am besten verbraucht man den Inhalt einer Tüte zu einer Mahlzeit.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen