Der VEBU zum EuGH-Urteil über die Benennung von pflanzlichem Käse

Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kommentiert das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit von geschützten Begriffen wie „Milch“, „Joghurt“ und „Käse“ für die Benennung pflanzlicher Produkte.

„Mit Verbraucherschutz hat das heutige strikte Urteil wenig zu tun. Der EuGH hat lediglich bestätigt, dass die entsprechende Verordnung wirtschaftspolitisch motiviert ist und hat das bestehende Recht strikt ausgelegt, was dem normalen Verbraucherverständnis eindeutig widerspricht. Auch in Zukunft wird darüber zu diskutieren sein“, so Felix Domke, Referent VEBU-Politik.

„Der EuGH hat heute die fraglichen Begriffe für die Benennung pflanzlicher Produkte wie beispielsweise ‚Sojamilch‘ oder ‚veganer Käse‘ für weiterhin unzulässig erklärt und damit die vorherrschende problematische Auslegung bestätigt. Das ist bedauerlich, aufgrund des strikten Wortlautes der Verordnung aber erwartbar gewesen. Gleichzeitig ist dies keine Entscheidung darüber, ob Milchbegriffe irreführend sind“, kommentiert Domke. Die angestoßene Debatte zeigt jedoch, dass ein Verbot nicht mehr zeitgemäß ist.

Immer mehr Verbraucher entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für pflanzliche Lebensmittel. Alternativen zu Milch und Milchprodukten sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen und nehmen einen festen Platz in Gastronomie und Einzelhandel ein. Gleichzeitig sprechen Verbraucher in ihrem Alltag ganz selbstverständlich von „Sojamilch“ und „veganem Käse“.

Die Zulässigkeit von den in der EU-Verordnung 1308/2013 beschriebenen Begriffen auch für diese Produktgruppe wäre eindeutig wünschenswert. Bekannte Begriffe wie „Milch“ transportieren eine Vielzahl von Informationen an den Verbraucher bezüglich der Produkteigenschaften, die in unterschiedlichem Ausmaß auch auf die Alternativprodukte zutreffen und machen diese auf einen Blick erfassbar.

Gleichzeitig besteht keine Gefahr der Irreführung, da die eindeutige Kenntlichmachung, dass es sich um ein veganes oder vegetarisches Produkt handelt, im Interesse aller Beteiligten ist. Anders als beim vor einigen Jahren zu beobachtenden Skandal um den „Analogkäse“ ist die vegetarische Eigenschaft ein klares Verkaufsargument.

Quelle und Pressekontakt vebu
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