EFSA stärkt Unabhängigkeitsrichtlinien

Die EFSA verfügt über robuste und ausgewogene Unabhängigkeitsrichtlinien, so der Verwaltungsrat heute nach der Genehmigung einer Reihe neuer Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Unparteilichkeit der Behörde und zum Schutz vor unzulässiger Einflussnahme.

Jaana Husu-Kallio, Vorsitzende des Verwaltungsrats, erklärte: „Die Richtlinien, denen wir heute zugestimmt haben, sind das Ergebnis von Monaten der Debatte und Konsultation. Wir danken unseren Interessengruppen und der Öffentlichkeit für ihre wichtigen Anregungen, mit denen wir uns sehr eingehend befasst haben. Das bereits vorhandene System ist robust und effektiv, und wir haben es nochmals gestärkt.“

„Unabhängigkeit ist nicht schwarz oder weiß – es gilt, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Gewinnung von Experten und unserer Absicherung gegen ungebührliche Einflussnahme. Manch einer mag denken, wir sind zu weit gegangen oder hätten noch weiter gehen können, aber ich bin zuversichtlich, dass wir das richtige Gleichgewicht gefunden haben.“

Sie fügte hinzu: „Die nächste Herausforderung besteht nun darin, die Richtlinien umzusetzen und den Worten Taten folgen zu lassen. Dies soll bis Ende 2017 geschehen, damit die neuen Bestimmungen bereits im Rahmen der Neubesetzung unserer wissenschaftlichen Gremien verwendet werden können, deren neue Mandate 2018 beginnen.“

Die bestehenden Schutzmaßnahmen der EFSA beruhen auf einem umfassenden System zur Vermeidung von Interessenkonflikten unter den externen wissenschaftlichen Experten der Behörde.

Diese Maßnahmen umfassen:

  • Ein mehrstufiges System zur Prüfung der jährlichen Interessenserklärungen (ADoIs), spezifischen Interessenserklärungen (SDoIs) und mündlichen Interessenserklärungen (ODoIs). ADoIs sind von allen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien und der Arbeitsgruppen der EFSA vorzulegen.
  • Alle DoIs werden hinsichtlich potenzieller Konflikte im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten und finanziellen Interessen der Experten geprüft.
  • Zur Lösung festgestellter Konflikte stehen eine Reihe von Optionen zur Verfügung; z.B. kann entschieden werden, dass der betreffende Experte für die Mitgliedschaft bzw. den Vorsitz eines Gremiums nicht zulässig ist, oder er kann aufgefordert werden, eine Position aufzugeben oder Aktien eines Unternehmens abzutreten.
  • Zweimal jährlich kontrollieren Mitarbeiter, die nicht an der Bewertung und Validierung der Interessenerklärungen beteiligt sind, deren Regelkonformität anhand einer Stichprobe von DoIs.
  • Regelmäßig werden externe Audits vom Europäischen Rechnungshof, dem Internen Auditdienst der Europäischen Kommission sowie von externen Auftragnehmern durchgeführt.

Die überarbeiteten Richtlinien umfassen nun:

  • Eine neue Definition dessen, was einen Interessenkonflikt darstellt, entsprechend den jüngsten Regeln der Europäischen Kommission für ihre Fachausschüsse.
  • Ein umfassendes Regelpaket zur Cooling-off-Periode („Abkühlungsphase“): externe Sachverständige werden automatisch von der Mitgliedschaft in einem wissenschaftlichen Gremium der EFSA ausgeschlossen, wenn sie in den vorangegangenen zwei Jahren bei Organisationen angestellt waren, die im Zuständigkeitsbereich der EFSA tätig sind, bzw. ihnen professionelle oder wissenschaftliche Beratung leisteten. Die Bestimungen zur Cooling-off-Periode gelten auch für Sachverständige, die im genannten Zeitraum Forschungsförderung von entsprechenden Organisationen erhalten haben.
  • Eine Verpflichtung für Experten, den Anteil ihres Jahreseinkommens von jeder Organisation, Einrichtung oder Firma anzugeben, deren Tätigkeiten in den Arbeitsbereich der EFSA fallen. Diese Informationen werden veröffentlicht und im Rahmen der DoI-Bewertung verwendet.
  • Veröffentlichung der Liste der Partnerorganisationen der EFSA wie nationale und internationale Behörden, Hochschulen oder Forschungsinstitute.
  • Für Experten aus den Mitgliedstaaten, die an Peer-Review-Sitzungen teilnehmen, gelten die gleichen Kontroll- und Transparenzmaßnahmen wie für Sachverständige der wissenschaftlichen Gremien.

Bernhard Url, Geschäftsführender Direktor der EFSA, erklärte: „Ich freue mich, dass der Verwaltungsrat uns mit einem so starken Paket an Maßnahmen ausgestattet hat. Die wissenschaftliche Beratung der EFSA hat wenig Wert, wenn sie kein Vertrauen genießt, und die Öffentlichkeit wird uns dieses Vertrauen nur dann gewähren, wenn sie sich davon überzeugen kann, dass wir unabhängig sind.“

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Quelle: EFSA