Ende der Patentierung von Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren zum Greifen nah

Am 28. und 29. Juni 2017 könnte der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes (EPA) die im November 2016 veröffentlichte Klarstellung der EU-Kommission zur Nicht-Patentierbarkeit von Produkten aus im Wesentlichen biologischen Verfahren in die Verwaltungspraxis des EPA umsetzen.

Angedacht ist eine entsprechende Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), die dem deutschen § 2 a Patentgesetz (PatG) entspricht. Seit der sogenannten Brokkoli II-Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA war eine solche Anpassung der Erteilungspraxis, die nun schon zum 1. Juli 2017 in Kraft treten könnte, intensiv diskutiert worden.

„Wir gehen davon aus, dass damit die Patentierung von Pflanzen, die mit im Wesentlichen biologischen Verfahren hergestellt werden, der Vergangenheit angehört“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP). Mit der Änderung würde eine wesentliche Forderung der Pflanzenzüchter erfüllt. Schäfer begrüßt die zielstrebigen Bemühungen des EPA und hofft, dass der Verwaltungsrat in seiner Sitzung den Beschluss entsprechend der Vorlage fassen wird.

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 15,1 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 5.800 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.

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Quelle und Pressekontakt BDP