Wie muss bei Wurst die Tierart gekennzeichnet sein?

Würste
Fotolia #64056417 © Printemps – Lizenznehmer: food-monitor

Bei Wurstwaren ist für viele Verbraucher die Angabe der Tierart, aus der das Produkt hergestellt wurde, ein wichtiges Kaufkriterium. Eine Orientierung bietet dabei die Bezeichnung der Wurst. „Wie die Tierart zu kennzeichnen ist, regeln die sogenannten Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs“, erläutert Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Dort ist festgelegt, dass eine Wurst ausschließlich von der genannten Tierart stammen muss, wenn sie zum Beispiel Rindersalami oder Putenwiener heißt. Bei einer „Geflügelwurst“ darf das Fleisch von Huhn und/oder Pute stammen. Werden noch andere Tierarten als Geflügel in einer Geflügelwurst verarbeitet, hat die Bezeichnung das deutlich zu machen. Ein solches Produkt muss dann zum Beispiel „Geflügelsalami mit Schweinefleisch“ heißen.

Eine Ausnahme von dieser strengen Regel gibt es allerdings: Ist „Kalb“ der Bezeichnung vorangestellt, muss der Rindfleischanteil nur zu mindestens 50 Prozent aus Kalb- oder Jungrindfleisch bestehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern