Acrylamid: Zustimmung zum Vorschlag der Kommission zur Reduzierung des Gehalts in Lebensmitteln

AM 19.07.2017 haben die Vertreter der Mitgliedstaaten einem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln zu senken.

Nach Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung werden die Lebensmittelunternehmer verpflichtet sein, je nach Größe und Art ihres Betriebs verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts zu ergreifen.

Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis begrüßte die Zustimmung mit folgenden Worten: „Heute haben wir einen wichtigen Schritt zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger getan. Die neue Verordnung wird nicht nur zur Reduzierung des Gehalts dieses krebserzeugenden Stoffs beitragen, sondern auch verstärkt dafür sensibilisieren, wie die Exposition gegenüber diesem Stoff vermieden werden kann, zu der es häufig beim Kochen zu Hause kommt.“

Der heute vereinbarte Wortlaut wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, die vor der endgültigen Annahme durch die Kommission drei Monate Zeit für dessen Prüfung haben. Die Verordnung könnte voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Darüber hinaus plant die Kommission, unverzüglich nach Annahme dieser Verordnung Diskussionen über weitere Maßnahmen einzuleiten, zum Beispiel die Festlegung von Höchstgehalten für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln.

Hintergrund

Acrylamid [1] ist ein krebserzeugender Stoff, der bei der Zubereitung unter hohen Temperaturen – beispielsweise Braten, Frittieren, Rösten und Backen – aus natürlich vorhandenem freien Asparagin (einer Aminosäure) und Zuckern entsteht, vor allem in Produkten auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie in Kaffee und Kaffeeersatz.

Acrylamid wurde erstmals 2002 in Lebensmitteln festgestellt, und seitdem wird auf diesem Gebiet geforscht, um Maßnahmen zur Reduzierung dieses Stoffs in Lebensmitteln bestimmen zu können. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2015 bestätigt, dass es sich bei Acrylamid um einen krebserzeugenden Stoff handelt und die derzeitige lebensmittelbedingte Exposition gegenüber Acrylamid im Hinblick auf seine karzinogene Wirkung Anlass zur Sorge gibt.

Ferner hat die EFSA konstatiert, dass die Acrylamidgehalte in den letzten Jahren nicht beständig gesenkt wurden. Außerdem haben die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission vorgenommenen Untersuchungen gezeigt, dass es große Unterschiede bei der Durchführung der freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer gibt.

Nach Vorlage des EFSA-Gutachtens leitete die Kommission Diskussionen mit den Behörden der Mitgliedstaaten ein, um geeignete Regulierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln festzulegen.

[1] https://ec.europa.eu/food/safety/chemical_safety/contaminants/catalogue/acrylamide_en

Text of the draft proposal

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Quelle: EU Kommission