Freihandelsabkommen Europa und Japan: Einigung auf freien Marktzugang

Die EU und Japan haben anlässlich des EU-Japan-Gipfels Anfang Juli in Brüssel eine politische Grundsatzeinigung über ein gemeinsames Freihandelsabkommen bekanntgegeben. Demnach sollen künftig Milch- und Fleischprodukte sowie Wein aus europäischen Mitgliedstaaten auch nach Japan exportiert werden können.

Der Einigung gingen jahrelange Verhandlungen voraus, die bereits im Frühjahr 2013 offiziell begonnen hatten. Bundesminister Schmidt erklärte zum geplanten Abkommen: „Ich begrüße die politische Grundsatzeinigung zu einem umfassenden Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. Sie ist ein klares Signal für offene Märkte und einen regelbasierten Handel. Das Abkommen unterstreicht die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Handelspartnern. Wir teilen hohe Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, wie strenge Regelungen zur Gentechnik, Verzicht auf Hormoneinsatz in der Tierhaltung und das Vorsorgeprinzip.“

Durch den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Marktzugangshindernissen wird das Abkommen beiden Seiten neue Chancen eröffnen. Besonders die Land- und Ernährungswirtschaft wird davon profitieren. So erhält die EU einen deutlich verbesserten Marktzugang auf den japanischen Agrarmarkt, unter anderem für Milch- und Fleischprodukte sowie Wein.

Schmidt betonte: „Unser gemeinsames Ziel ist es, die noch offenen Fragen zügig zu klären, um die Verhandlungen möglichst bis Ende des Jahres vollständig abzuschließen. Ich setze mich dabei weiterhin für ein modernes Abkommen mit hohen Standards ein, auf dessen Grundlage der beiderseitige Handel gut gedeihen kann.“

Quelle und Pressekontakt BMEL