Neubewertung der Toxizität von Bisphenol A (BPA)

Nehmen Sie an der Konsultation zur nächsten Neubewertung von BPA teil.

Die EFSA möchte gerne Ihre Meinung zu dem Entwurf des neuen Ansatzes für ihre nächste Neubewertung der Toxizität von Bisphenol A (BPA) wissen. BPA ist ein chemischer Stoff, der in großem Umfang in Materialen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verwendet wird. Der Entwurf wird in einem „wissenschaftlichen Protokoll“ dargelegt, in dem vor Beginn der Bewertung im Jahr 2018 der Umfang, die Methodik und die Informationsanforderungen vorab festgelegt werden.

Die EFSA hat 2015 eine umfassende Sicherheitsüberprüfung von BPA abgeschlossen. Damals hatten die wissenschaftlichen Sachverständigen der EFSA für BPA eine vorläufige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (t-TDI) festgelegt und sich dazu verpflichtet, die Toxizität von BPA erneut zu bewerten, sobald Ergebnisse umfassender Studien aus den Vereinigten Staaten vorliegen.

Diese neuen Daten sollen helfen, die von der EFSA in ihrer früheren Arbeit zu BPA ermittelten möglichen Auswirkungen auf den Menschen weiter zu bewerten. Die EFSA wird bei ihrer Überprüfung zudem weitere relevante Studien einbeziehen, die seit Dezember 2012, dem Stichdatum für relevante Studien der letzten von der EFSA durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, veröffentlicht wurden.

Anna Castoldi, die für die Erstellung des Protokolls verantwortliche Wissenschaftlerin der EFSA erklärte: „Dies ist die erste öffentliche Konsultation der EFSA zu einem wissenschaftlichen Protokoll. Wir bieten Fachleuten und der Öffentlichkeit die Möglichkeit, vor Beginn der Arbeit einen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Bewertung der EFSA zu leisten. Wir freuen uns auf Kommentare, Erkenntnisse und Anregungen, die uns helfen werden, die Transparenz und Vollständigkeit dieser künftigen Arbeit zu verbessern.“

All jene, die an der Arbeit der EFSA interessiert sind, können bis zum 3. September schriftlich über das Online-Formular ihre Meinung zu den Vorschlägen einreichen. Am 14. September wird die EFSA in Brüssel eine Follow-up-Sitzung mit den Teilnehmern der Konsultation abhalten und hierbei deren Meinungen sowie weitere Kommentare, die gegebenenfalls zu diesem Zeitpunkt eingebracht werden, erörtern und konsolidieren. Nähere Informationen zu der Sitzung werden in den kommenden Wochen folgen.

Konzept für die Bewertung im nächsten Jahr

Im Entwurf des Protokolls wird das Konzept für die Bewertung im nächsten Jahr dargelegt und unter anderem Folgendes beschrieben:

  • Potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit (z. B. Fortpflanzung, Brust, Nerven) und spezifische Fragen zum Umfang mit jeder dieser Auswirkungen;
  • Methoden zur Sammlung von Belegen – wie wird eine Literaturrecherche durchgeführt, welche Informationsquellen sind einzubeziehen?
  • Methoden zur Auswahl der Studien – Screening von Datenbanken, Geeignetheit der Studien, Kriterien für die Berücksichtigung bzw. den Ausschluss von Studien, Arten von Studien (z. B. bei Menschen, Tieren);
  • Methoden zur Sammlung von Daten aus Studien (z. B. Gewährleistung der Datenqualität, Vermeidung der Verzerrung von Daten);
  • spezifische Ansätze für die Gewichtung und Einbindung von Belegen, die Festlegung einer vollständigen TDI für BPA und die Bewertung von Unsicherheiten.

Wer hat den Entwurf des Protokolls erstellt?

Der Entwurf des Protokolls wurde von einer internationalen Arbeitsgruppe der EFSA unter Anleitung der Sachverständigen des EFSA-Gremiums für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium) erstellt. Das CEF-Gremium wird die Neubewertung von BPA durchführen, die im Jahr 2018 starten soll.

An der Protokollarbeitsgruppe werden Sachverständige aus Dänemark, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz, die von ihrer jeweiligen Regierung ernannt wurden, sowie vier von der EFSA ernannte unabhängige Wissenschaftler teilnehmen. Der Entwurf des Protokolls wurde vor Einleitung dieser öffentlichen Konsultation vom CEF-Gremium überprüft und gebilligt.

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Quelle: EFSA