Strenge Vorschriften für kulinarische Mitbringsel aus dem Urlaub

Lokale Spezialitäten sind ein beliebtes Urlaubsmitbringsel. Wer mit essbaren Souvenirs aus einem Nicht-EU-Land zurückkommt, muss allerdings einige Vorschriften beachten. Fleisch und Milch dürfen nicht eingeführt werden. Auch daraus hergestellte Produkte wie verpackter Käse, Konserven und Trockenfleisch haben im Reisegepäck nichts zu suchen. Damit soll in erster Linie das Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union verhindert werden, informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Aktuell breitet sich beispielsweise die Afrikanische Schweinepest von Ost nach West aus und ist inzwischen in Tschechien angekommen.

Kuchen, Kekse, Schokolade und Süßwaren sind als kulinarisches Souvenir besser geeignet, da sie ohne Mengenbeschränkung eingeführt werden können. Frischer und geräucherter Fisch, Garnelen und Hummer sind ebenfalls erlaubt, sofern das Gesamtgewicht 20 kg nicht überschreitet. Sonstige tierische Produkte wie Honig dürfen bis maximal 2 kg mitgenommen werden. Allerdings sollte im Glas keine Wabe vorhanden sein, wie es bei türkischem Honig häufig der Fall ist. Die Einfuhr von Kaviar ist grundsätzlich verboten, da alle Störarten gefährdet sind.

Die Mitbringsel aus fernen Ländern werden an bestimmten Eingangsstellen durch einen Veterinär sorgfältig geprüft. Wenn die Ware nicht den Voraussetzungen entspricht, wird sie zurückgewiesen und gegebenenfalls entsorgt. Wer keine unangenehmen Überraschungen erleben möchte, informiert sich noch vor Urlaubsbeginn bei den zuständigen Veterinärbehörden der Länder. Reisende innerhalb Europas können entspannt durch den Zoll gehen, sofern die Lebensmittel für den eigenen Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Die Beschränkungen gelten nicht für den Reiseverkehr innerhalb der 28 EU-Mitgliedstaaten und auch nicht für die Einfuhr von Erzeugnissen aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.

Weitere Informationen:

Zoll: Private Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln

Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden!

Quelle: Heike Kreutz, www.bzfe.de