Amtlicher Check auf Pflanzenschutzmittel: Sind Smoothies rückstandsfrei?

Smoothies - Obst und Gemüse zubereiten
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Es wird empfohlen, fünfmal am Tag eine Portion Obst oder Gemüse zu verzehren. Das entspricht etwa 600 g Obst und Gemüse pro Tag. Darauf nehmen einige Hersteller von „Smoothies“ Bezug und preisen ihre Produkte als Ersatzportion an.

Smoothies enthalten zwangsläufig das, was ihre Zutaten mit in die Mischung bringen. Daher verwundert es nicht, dass auch Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auffindbar sind.

In 10 von 18 Smoothies (56 %), die sowohl als vorverpackte als auch als lose frisch hergestellte Ware in Verkehr gebracht wurden, fanden sich zwischen einem und fünf Rückstände von PSM. Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten der verwendeten Zutaten für Smoothies gibt es derzeit aber keine gesetzlichen Festlegungen zu Höchstmengen.

„Diese Grenzwerte existieren nur für die einzelnen verwendeten Früchte oder Gemüse“, sagt Matthias Denker, stellvertretender Abteilungsleiter der Lebensmitteluntersuchung im LALLF in Rostock. „Es gab keine Höchstmengenüberschreitungen, soweit man das unter diesen variablen Herstellungsbedingungen abschätzen kann.“

Auffällig war eine Probe mit frisch gepresstem Orangensaft. Drei Schalenbehandlungsmittel für Zitrusfrüchte – o-Phenylphenol, Imazalil und Thiabendazol – sind hier nachweisbar gewesen. „Das heißt, dass für die Herstellung von dem frischen Saft wahrscheinlich behandelte Orangen verwendet wurden“, resümiert Denker. „Nicht nur in diesem Fall gilt, dass mit der Verwendung von unbehandelten Zutaten, am sichersten zertifizierten Bioqualitäten, die Belastung mit PSM-Rückständen minimierbar ist“, weiß der Lebensmittelchemiker.

Beanstandet wurden zwei der 18 Proben wegen ungenügender Kennzeichnungen.

„Smoothies sind, wenn man so will, die teuerste Art Obst und Gemüse zu sich zu nehmen“, meint Denker. Das Trendprodukt kann die tägliche Ernährung bereichern, sollte aber kein ausschließlicher Ersatz für frisches Obst und Gemüse sein. In vielen Fertigpackungen sind verarbeitete und erhitzte Bestandteile, wie Fruchtsäfte, enthalten, die kein Ersatz für frisches Obst und Gemüse sind.

Hintergrund

In vielen Fällen handelt es sich bei Smoothies um verarbeitete, industrielle hergestellte und ggf. erhitzte Erzeugnisse aus Obst und Gemüse. Lebensmittelrechtlich ist die Angabe „Smoothie“ nur eine Phantasiebezeichnung und allein, ohne eine Ergänzung, nicht ausreichend.

Eine Forderung, die sich aus den kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften ergibt, ist die obligatorische Angabe eines Zutatenverzeichnisses. In dieser Liste werden alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtanteiles aufgeführt. Der Verbraucher hat somit die Möglichkeit, die Produkte hinsichtlich ihrer Zusammensetzung zu unterscheiden und zu erkennen, ob dem Erzeugnis Zusatzstoffe zugesetzt worden sind.

Weiterhin müssen Zutaten, die durch Abbildungen oder Hinweise in der Bezeichnung des Lebensmittels besonders hervorgehoben werden, mit ihrem prozentualen Mengenanteil aufgeführt werden.

Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern