Falsche Gesundheitsversprechen: taxofit Magnesium 600 Forte

Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Kölner Firma MCM Klosterfrau.

Ein Magnesiumpräparat als beworbener Alleskönner? Das ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen zu viel des Guten – zumindest wenn es um Nahrungsergänzungsmittel geht. Nun klagen die Verbraucherschützer gegen die MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH aus Köln mit ihrem Produkt „taxofit Magnesium 600 Forte“ wegen falscher Gesundheitsversprechen.

Konkret geht es um Aussagen wie „Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion.“, „Genauso wie die Vitamine B1, B6 und B12 spielt es zudem eine große Rolle für den Energiestoffwechsel und die Nervenfunktion“ oder „Magnesium und die Vit. B6 und B12 helfen darüber hinaus, Müdigkeits- und Erschöpfungszustände zu reduzieren.“

Hierbei ging das Unternehmen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen über das zulässige Maß der gesundheitsbezogenen Angaben hinaus. Zudem stuft sie eine Verzehrempfehlung von 600 mg Magnesium oder mehr als Tagesdosis für Nahrungsergänzungsmittel als zu hoch ein. Die empfohlene Höchstmenge des Bundesinstituts für Risikobewertung für Magnesium in einem Nahrungsergänzungsmittel beträgt 250 mg täglich.

MCM Klosterfrau erklärte bezüglich der gesundheitsbezogenen Angaben am 29.05.2017 gegenüber der Verbraucherzentrale, diese bereits seit Anfang Mai 2017 nicht mehr zu verwenden und gab dazu eine Unterlassungserklärung ab. An einer Verzehrempfehlung von täglich 600 mg Magnesium möchte das Unternehmen jedoch weiterhin festhalten. Am 14.07.2017 hat die Verbraucherzentrale Sachsen daher Klage beim Landgericht Köln erhoben.

Magnesiumprodukte sind die beliebtesten Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland – ein gutes Geschäft für Hersteller und Handel. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2016 ergab unter anderem, dass magnesiumhaltige Nahrungsergänzungen häufig zu hoch dosiert sind, was zu unerwünschten Wirkungen führen kann und einige Anbieter verstärkt mit überzogenen und damit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen werben.

Mit ihrem neuen Internetangebot „Klartext Nahrungsergänzung“ bringen die Verbraucherzentralen mehr Transparenz in den unübersichtlichen Markt von Nahrungsergänzungsmitteln. Verbraucher und Verbraucherinnen erhalten hier nicht nur Informationen, sondern können auch Fragen stellen und Beschwerden loswerden.

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Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen