Marktcheck zu Online-Handel für türkische und russische Lebensmittel

Mehr Kundenfreundlichkeit bitte!

Ein „durchwachsenes“ Zeugnis stellen die Verbraucherzentralen Berlin, Bremen und Hamburg sechs Online-Händlern aus, die über das Internet Lebensmittel für türkisch- und russischstämmige Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Eine stichprobenartige Untersuchung von 21 Lebensmitteln ergab zwar, dass alle Anbieter auf ihren Webseiten Widerrufsbelehrungen, AGB und Datenschutzerklärungen hinterlegen und sich damit an die gesetzlichen Vorgaben halten.

„Allerdings fehlten in zwei Fällen die Nährwertangaben in den Produktbeschreibungen“, erklärt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Auch die EU-weit vorgeschriebenen Herkunfts- und Verarbeitungsangaben zu Olivenölen wurden in zwei von drei Fällen nicht erfüllt. „Wir fordern die Anbieter auf, die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel vollständig und bei allen Produkten auf ihren Webseiten einzuhalten“, so Oelmann.

Nachholbedarf gibt es aus Sicht der Verbraucherzentralen auch in Sachen Kundenfreundlichkeit: So enthielt keine der Webseiten alle wichtigen Vertragsinformationen in den Muttersprachen der Zielgruppen. „Dadurch werden Migranten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, benachteiligt“, meint Katerina Ulvert, Leiterin des Projekts „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten II“ in der Verbraucherzentrale Berlin. Auch der Hinweis darauf, ob ein entsprechendes Lebensmittel halal – also nach islamischem Recht zulässig ist – sei für muslimische Verbraucher wichtig und sollte entsprechend ergänzt werden.

„Wünschenswert sind darüber hinaus auch kostenfreie und auf den Webseiten leicht auffindbare Kundenhotlines – möglichst in der Muttersprache der Zielgruppen“, so Ulvert weiter. Einer der untersuchten Online-Anbieter besaß jedoch keine Hotline, es bestand nur die Möglichkeit, per WhatsApp Kontakt aufzunehmen. Bei einem anderen Anbieter war die Hotline nur schwer auf der Webseite zu finden.

Der Marktcheck

Der Marktcheck wurde von März bis Mai 2017 im Rahmen des Projektes „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten II“ von der Verbraucherzentrale Bremen in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg durchgeführt. Untersucht wurden die Webseiten von sechs Online-Händlern, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über das Internet Lebensmittel für türkisch- und russischstämmige Verbraucher anbieten.

Dabei wurden die Seiten der Anbieter www.turkmarketi.de, www.saraymarket.de, www.orient-feinkost.de, www.sabawa-shop.eu, www.intermarkt24.de und www.dovgan.de stichprobenartig darauf überprüft, ob sie die gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzgeschäfte und die Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) für 21 dauerhaltbare Lebensmittel einhalten.

Das Projekt „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten II“
Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert und von der Verbraucherzentrale Berlin in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, türkisch- und russischstämmige Konsumenten über Verbraucherrechte und Beratungsangebote in digitalen Märkten aufzuklären.

Weitere Informationen

Bei Rückfragen zu dieser Meldung: Presse, Tel. (040) 24832-100 (Durchwahl bitte nicht veröffentlichen).

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.