SO NICHT: KALBSLEBERWURST OHNE KALBSLEBER

Verbraucherzentrale Hessen setzt Leitsatzänderungen erfolgreich durch.

Trotz Schweineleber statt Kalbsleber und mehr Schweine- als Kalbfleisch vertrieb die Schäfermeier GmbH ihre Wurst als „Kalbsleberwurst“. Nach den aktualisierten Leitsätzen für Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches ist das nicht akzeptabel. Danach soll eine „Kalbsleberwurst“ zu mehr als 50 Prozent die Leber und ausschließlich das Fleisch vom Kalb oder Rind enthalten. Mit ihrer Unterlassungsforderung war die Verbraucherzentrale Hessen erfolgreich. Inzwischen kennzeichnet der Hersteller die Wurst entsprechend den Leitsätzen als „Leberwurst mit Kalbfleisch“.

51 Prozent Schweinefleisch, 28 Prozent Schweineleber, 15 Prozent Kalbsfleisch – beim Blick in die Zutatenliste wunderte sich Frau M. nicht, dass die „Kalbsleberwurst“ nach Schweineleber schmeckte. Sie fühlte sich getäuscht und beschwerte sich bei lebensmittelklarheit.de. Die hessischen Verbraucherschützer stimmten Frau M. zu. Die Bezeichnung widersprach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse.

Was lange währt, wird endlich besser

Als Mitglied der Deutschen Lebensmittelbuchkommission setzte sich die Verbraucherzentrale Hessen für eine deutlichere Kennzeichnung der Tierarten bei Fleischerzeugnissen ein. So soll nun Lammsalami vom Lamm stammen und Putenwiener von der Pute. Bisher durften die Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse eine spezielle Tierart nennen und trotzdem überwiegend aus Schwein oder Rind bestehen.

Nur in einer Kalbswiener kann zusätzlich zum Kalbs- oder Jungrindfleisch auch Rindfleisch von älteren Tieren stecken. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischerzeugnisse beschreiben die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Wurst & Co.

Noch Luft nach oben

Bekanntlich gibt es nichts, das man nicht noch besser machen könnte. Das gilt auch für die Leitsätze. „Dass Formfleischerzeugnisse auch als Spitzenqualität gekennzeichnet sein können oder in einer Rinder-Salami ohne Hinweis in der Bezeichnung auch Schweinespeck stecken kann, ist ein großes Ärgernis für Verbraucher“, so Claudia Weiss, die Chefredakteurin des Internetportals lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen.

Quelle und Pressekontakt Verbraucherzentrale Hessen