Erstickungsgefahr durch kleine Hartzucker-Bälle

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 2010 in einer Stellungnahme mögliche gesundheitliche Risiken von Hartzucker-Bällen bewertet. Im Fokus stand dabei insbesondere, ab welcher Größe die (kleingelutschten) Bälle aus dem Mundraum unter unglücklichen Umständen in den Rachen rutschen und zu einer Verlegung der Atemwege führen können. Die kritische Größe für Schulkinder liegt bei etwa 40 mm Durchmesser, da der HartzuckerBall in diesem Fall noch zu groß ist, um geschluckt zu werden.

Darauf aufbauend hat das BfR nun bewertet, bei welcher Größe kleine Hartzucker-Bälle noch so groß sind, dass sie bei versehentlichem „Verschlucken“ oder absichtlichem Schlucken von Kindern ab einem Alter von 5 Jahren zu einer Verlegung der Atemwege führen können.

Kugelförmige Objekte können unter bestimmten Voraussetzungen in den untersten Teil des Rachens bzw. in die obere Speiseröhrenenge gelangen und dort verbleiben, weil dieser Bereich aufgrund seiner Enge nicht passiert werden kann. Ein Verbleiben in diesem Bereich kann bei kugelförmigen Objekten zu einem weitgehend vollständigen oder vollständigen Verschluss der Atemwege und damit zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen.

Obwohl ein solches Ereignis eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit hat, ist es aufgrund der möglichen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung bis hin zum möglichen Tod relevant. Für Kinder ab einem Alter von 5 Jahren kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kugeldurchmesser von maximal 14 mm als sicher für den beschriebenen Fall angenommen werden. Von kugelförmigen Objekten mit glatter Oberfläche bis zu dieser Größe kann erwartet werden, dass sie im genannten Alter die anatomischen Engstellen im Rachen ohne Gefahr passieren können.

Welches Risiko für jüngere Kinder bei bestimmten Größen der Hartzucker-Bälle besteht, hat das BfR nicht bewertet. Kinder unter 5 Jahren sollten generell keine kugelförmigen Süßigkeiten zu sich nehmen, die nicht mit dem ersten Biss zerkleinert werden können. 1 Gegenstand der Bewertung In der Stellungnahme Nr. 006/2011 vom 27. September 2010 hat das BfR die gesundheitlichen Risiken des Verzehrs von großen Hartzucker-Bällen bewertet.

Diese kugelförmigen Produkte haben einen Durchmesser von ca. 50 mm und bestehen aus mehreren „steinharten“ Zuckerschichten und einem weicheren Kaugummi-Innenkern. Die Bewertung beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ab welchem Durchmesser die Bälle so klein (gelutscht) sind, dass sie in den Mund genommen werden, von dort in den Rachen rutschen und zu einer Verlegung der Atemwege führen können.

Darauf aufbauend hat sich das BfR mit der Frage beschäftigt, bei welcher Größe kleine Hartzuckerbälle noch so groß sind, dass sie bei versehentlichem „Verschlucken“ oder beabsichtigtem Schlucken von Kindern ab einem Alter von 5 Jahren zu einer Verlegung der Atemwege führen bzw. die Speiseröhre nicht passieren können. Dadurch soll eine bundeseinheitliche Beurteilungspraxis in Hinblick auf die Hartzuckerbälle und andere harte Süßwaren für Kinder ab einem Alter von 5 Jahren herbeigeführt werden. Für Kinder unter 5 Jahren besteht bereits eine Beurteilungspraxis: Hartzucker-Süßigkeiten, die nicht mit dem ersten Biss zerkleinert werden können, sind nicht geeignet für Kinder unter 5 Jahren.

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Quelle: Stellungnahme Nr. 025/2017 des BfR vom 7. September 2017