Kein generelles Verbot von Gentech-Pflanzen in der EU erlaubt

Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch verändert wurden, können in EU-Ländern nicht generell verboten werden. Dieses entschied der Europäische Gerichtshof.

Nur wenn das Produkt ein „ernstes Risiko“ für Mensch, Tier oder Umwelt darstellt, kann der Anbau verboten werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof laut der Nachrichtenagentur sda.

2013 forderte die italienische Regierung ein Anbauverbot für Gentech-Mais der Firma Monsanto. Zwei italienische Studien hätten die Gefährlichkeit der Maissorte Mon801 belegt, heisst es weiter. Die EU-Kommission lehnte das Anbauverbot jedoch ab. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hätte keine wissenschaftlichen Beweise für die Gefährlichkeit der Maissorte ergeben.

Trotzdem erliess die italienische Regierung kurz darauf ein Verbot. Doch lediglich eine „wissenschaftliche Unsicherheit“ für Risiken reicht laut dem Europäischen Gerichtshof nicht für ein Anbauverbot aus.

Quelle: lid.ch