Sind Brotaufstriche aus Butter mit Rapsöl zum Braten geeignet?

Rinderbraten
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Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern offenbart Widersprüche.

Brotaufstriche aus Butter gemischt mit Rapsöl liegen im Trend und sind derzeit in den meisten deutschen Supermärkten zu finden. Laut Herstellerangaben sollen diese sogenannten Mischstreichfette auch zum Braten oder Backen geeignet sein. Doch eignet sich der jeweilige Brotaufstrich tatsächlich dafür? Bis zu welcher Temperatur ist er hitzestabil?

Diesen Fragen ging die Verbraucherzentrale Bayern mit einem Marktcheck und einer damit verbundenen Herstellerbefragung nach. Ebenfalls von Interesse war, woher die Rohstoffe Butter und Rapsöl kommen. Stimmen die Angaben auf der Verpackung mit der Realität überein?

Neun Anbieter wurden zu diesen Themen befragt. „Zur Hitzestabilität ihrer Brotaufstriche antworteten die Hersteller uneinheitlich und widersprüchlich“, fasst Jutta Saumweber, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, die Ergebnisse zusammen. Sie fordert: „Wenn die Hersteller auf der Verpackung damit werben, dass ihre Produkte zum Braten geeignet sind, sollten sie den genauen Temperaturbereich angegeben, bis zu dem Verbraucher das Fett bedenkenlos verwenden können.“

Auch die Herkunft der Butter und des Rapsöls standen im Fokus des Marktchecks. Die Verbraucherschützer fanden heraus, dass der Rahm für die Butterherstellung bei allen Herstellern der untersuchten Mischstreichfette nicht vollständig aus dem eigenen Milcheinzugsgebiet stammt. Stattdessen wird dieser aus anderen Regionen Deutschlands oder aus verschiedenen europäischen Ländern zugekauft.

Das verwendete Rapsöl stammt nur bei wenigen Anbietern aus deutschem Anbau. Meist wird es aus dem Ausland und Übersee bezogen. Auf zwei Produktverpackungen warben die Anbieter ausdrücklich mit Regionalität. Die Auswertung der Fragebögen ergab jedoch, dass sich die Auslobung nur auf den Produktionsort, nicht aber auf die Herkunft der Zutaten bezog. Das kann zu Missverständnissen bei Verbrauchern führen. „Diese Erkenntnisse zeigen, dass eine verpflichtende einheitliche Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten längst überfällig ist“, betont die Ernährungsexpertin. Alle Ergebnisse des Marktchecks sind verfügbar unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern e.V.