Zitrusfrüchte: „Unbehandelt“ heißt unbehandelt

Zitronen
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Werden Zitrusfrüchte mit dem Begriff „unbehandelt“ beworben, dürfen diese weder vor noch nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein. Wurde nur auf eine Nacherntebehandlung verzichtet, kann das mit einer Angabe wie „Schale nach der Ernte unbehandelt“ ausgelobt werden.

Das hat eine Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) in seiner 109. Sitzung klargestellt.

Quelle: www.bzfe.de