Bundeskartellamt fordert mehr Verbrauchertransparenz bei der Initiative Tierwohl

Initiative Tierwohl
Fotolia #81406597© Countrypixel – Lizenznehmer: food-monitor

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Pläne der Initiative Tierwohl für den Bereich Geflügelfleisch. Für den Bereich Schweinefleisch fordert die Behörde hingegen die Einführung einer Kennzeichnung für den Verbraucher.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir begrüßen Initiativen zur Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Das Wettbewerbsrecht steht solchen Vorhaben nicht im Wege. Da mit der Initiative Tierwohl branchenübergreifend auch wettbewerbsrelevante Faktoren abgestimmt werden, müssen wir aber sicherstellen, dass der Verbraucher davon auch wirklich profitiert. Hierfür ist entscheidend, dass der Kunde in transparenter Art und Weise erkennen kann, welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde oder ob dies gerade nicht der Fall war. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kann er seinen Einkauf entsprechend danach ausrichten.“

Die Initiative Tierwohl ist ein Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Finanziert wird die Initiative hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen. Dazu werden seit 2015 pro verkauftem Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch derzeit vier Cent an die Initiative abgeführt, ab 2018 sollen es 6,25 Cent/kg sein. Mit diesem Geld werden Tierhalter für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen, wie insbesondere mehr Platz in Ställen, honoriert.

Für den Bereich Geflügel soll ab dem Jahr 2018 Transparenz für den Verbraucher durch die Einführung einer sogenannten Nämlichkeit für frisches und gefrorenes, unbehandeltes Hähnchen- und Putenfleisch geschaffen werden. Das bedeutet, dass der Verbraucher künftig anhand eines Labels erkennen kann, ob das jeweilige Stück Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert wurde und welche Vorteile für den Tierschutz mit der Initiative tatsächlich einhergehen.

Eine solche Kennzeichnung ist hingegen bislang für den Bereich Schweinefleisch nicht geplant. Da die Einführung einer vergleichbaren Transparenz für den Verbraucher im Bereich Schweinefleisch schwieriger umzusetzen ist als bei Geflügel, wird das Bundeskartellamt die Vereinbarung nur für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2020 dulden. Die Initiative Tierwohl muss allerdings möglichst bis Ende 2018 ein Konzept für die Einführung von mehr Verbrauchertransparenz ab dem Jahr 2021 vorlegen. Durch diese Übergangslösung können die fortgeschrittenen Planungen und Investitionen der Erzeuger geschützt werden, und die Initiative kann fortentwickelt werden.

Wie wichtig Transparenz im Zusammenhang mit Tierwohlbelangen für den Verbraucher ist, zeigt u.a. eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) von 2016. Danach möchten 83,6 Prozent der Befragten am Produkt nachvollziehen können, ob das Fleisch aus verbesserter Haltung für Tiere stammt oder nicht. Marktentwicklungen seit 2014 zeigen, dass ein Verbraucherinteresse an nachhaltig produzierten Produkten und ein entsprechendes Marktpotenzial bestehen. Ausweis dafür sind auch die niederländische Initiative im Bereich Fleischerzeugung „Beter Leven“ sowie für den Bereich Milch Initiativen wie „Weidemilch“ oder „Faire Milch“.

Quelle und Pressekontakt Bundeskartellamt

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert