BVE begrüßt neue Leitlinien für Lebensmittelspenden der EU-Kommission

Anlässlich der Bekanntgabe der „Leitlinien für Lebensmittelspenden“ durch die EU-Kommission am 16. Oktober 2017 erklärt die BVE: „Mit den Leitlinien hat die Kommission endlich Klarheit über Verantwortlichkeiten hergestellt. Eine wichtige Voraussetzung, um mehr Unternehmen für eine Spende von Lebensmitteln zu motivieren. Das ist ein guter und richtiger Schritt“, kommentiert BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff die Leitlinien. Er sieht in den vorgestellten Beispielen und Konzepten, die die Leitlinien enthalten, einen wichtigen Impuls in die Branche, hier ebenfalls aktiv zu werden.

Deutschland hatte bereits 2012 eine nationale Leitlinie veröffentlicht, wie es die Kommission heute empfiehlt. „Wir sind hier vorbildlich und würden uns freuen, wenn diese Leitlinien kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Eine schöne Aufgabe für die neue Bundesregierung, mit der Industrie beim Thema ‚Lebensmittelverschwendung‘ erfolgreich weiter voranzugehen,“ so Christoph Minhoff weiter.

Die Leitlinien wurden von der Untergruppe ‚Lebensmittelspenden‘ der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung erarbeitet. Sie regeln die Zuständigkeiten und Pflichten aller Akteure in der Lebensmittelkette bei der Umverteilung von überschüssigen Lebensmitteln entsprechend dem EU-Lebensmittelrecht – mit dem Ziel, die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.

Die Ernährungsindustrie ist mit über 580.000 Beschäftigten in 5.940 Betrieben der drittgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 81 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Mit einer Exportquote von 33 Prozent schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte.

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Quelle: BVE