Nachhaltigkeit sichert Ostseefischerei

EU-Fischereirat beschließt Fangmengen für die Ostsee 2018.

Der Rat der europäischen Fischereiminister hat sich heute früh in Luxemburg auf die Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018 verständigt. Nach deutlichen Absenkungen beim Ost-Dorsch im vergangenen Jahr, reduzieren sich die Fangmengen 2018 beim östlichen Dorsch um 8%, beim westlichen Dorsch bleiben die Fangmengen konstant. Die Gesamtfangmenge für westlichen Hering wird um 39% abgesenkt, für die Scholle sinkt sie um 10%.

Dazu erklärt Bundesfischereiminister Christian Schmidt:

„Nach schwierigen Verhandlungen ist uns ein tragfähiger Kompromiss gelungen. Forderungen nach weitreichenderer Quotenkürzung für Dorsch, Hering und Scholle konnten wir im Fischereirat abwenden. Bei dem Ziel nachhaltiger Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee dürfen wir die Existenzsicherung der Ostseefischerei nicht aus den Augen verlieren. Deshalb werden wir auch im kommenden Jahr unsere finanzielle Unterstützung der Fischer fortsetzen.

Die notwendigen Quotenkürzungen sind schmerzlich für die deutschen Ostseefischer. Aber: Nur gute Bestände sichern langfristig die wirtschaftliche Perspektive der Ostseefischerei. Mit der heutigen Entscheidung leisten wir einen Beitrag zur weiteren Erholung der Bestände und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ostsee.“

Hintergrund

Deutschland konnte mit anderen Mitgliedstaaten durchsetzen, dass:

  • die Gesamtfangmenge beim westlichen Dorsch nicht – wie von einigen Anrainerstaaten gefordert – abgesenkt wird;
  • die Gesamtfangmenge beim östlichen Dorsch nur um 8% anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen 28% verringert wird;
  • beim westlichen Hering die Gesamtfangmenge nur um 39% und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, um 54% gesenkt wird;
  • die Gesamtfangmenge für die Scholle lediglich um 10% anstelle 20%, wie von der Kommission vorgeschlagen, gekürzt wird;
  • die freiwillige befristete Stilllegung gegen Ausgleich im kommenden Jahr zusätzlich zum Dorsch auch für den westlichen Hering ermöglicht wird;
  • die Ausnahmen für die kleine Küstenfischerei während der Schließzeiten fortgeführt werden;
  • beim Aal anstelle eines pauschalen Fangverbots in der Ostsee eine Diskussion bezogen auf alle EU-Meeresgebiete zu einem späteren Zeitpunkt geführt wird.

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Quelle: BMEL