Arzneipflanze des Jahres 2018 ist Andorn

Bei nasskaltem Wetter haben Erkältungen Hochsaison. In der Natur ist ein Kraut gewachsen, das die Abwehrkräfte stärkt und gegen festsitzenden Husten hilft – der Andorn. Kaum jemand kennt die alte Heilpflanze, die seit über 2.000 Jahren zu unserer europäischen Medizingeschichte gehört. Daher hat der „Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde“ an der Universität Würzburg den Andorn zur Arzneipflanze des Jahres 2018 gewählt.

Ursprünglich kommt der Andorn (/Marrubium vulgare/), auch Weißer Andorn genannt, aus dem Mittelmeerraum. Die Pflanze aus der Familie der Lippenblütler wächst gerne an Wegrändern und kann eine Höhe von bis zu 80 cm erreichen. Die kleinen weißen Blüten sind in kugeligen Scheinquirlen angeordnet. Die herzförmigen Blätter haben an der Oberseite ein Nervennetz und an der Unterseite eine filzige Behaarung. Andorn enthält kräftige Bitter- und Gerbstoffe, aber auch Flavonoide, stickstoffhaltige Verbindungen und ätherisches Öl.

Bereits der bekannte Arzt Paracelsus sah in der Pflanze eine Arznei der Lunge. Traditionell wird Andorn bei Bronchialkatarrhen, also einer Entzündung der Schleimhäute in den Bronchien, eingesetzt.

Studien belegen die Wirkung des Krauts zu Schleimlösung bei Husten im Rahmen von Erkältungen. Die Bitterstoffe spielen dabei vermutlich eine besondere Rolle. So haben Wissenschaftler Rezeptoren für Bitterstoffe auf den glatten Muskelzellen des Bronchialsystems gefunden. Wenn sie aktiviert werden, erweitern sich die verengten Bronchien. So kommt mehr Sauerstoff in die Lunge, und der Schleim lässt sich leichter abhusten. Auch das Immunsystem soll gestärkt werden, wenn die Bitterstoffe andocken.

Zusätzlich hilft das Kraut bei Verdauungsbeschwerden und Appetitlosigkeit. Der Gallenfluss wird gefördert, was die Fettverdauung ankurbelt. Dazu wird am besten ein Tee getrunken, der aus den getrockneten Blättern des Andorns zubereitet wird. Allerdings empfehlen Mediziner, die Heilwirkung der Pflanze nur bei Erwachsenen und Kindern über 12 Jahren und nicht in der Schwangerschaft zu nutzen.

Quelle: Heike Kreutz, www.bzfe.de