Bei Vogelgrippe: Erzeuger dürfen länger als bisher Freiland-Eier vermarkten

Die Erzeuger von Freilandeiern dürfen ihre Erzeugnisse künftig länger als bisher als solche vermarkten, auch wenn ihre Hühner aufgrund von Vogelgrippe-Ausbrüchen nur eingeschränkt Zugang zu Ausläufen im Freien haben.

Eine bisher geltende Änderung der EU-weiten Norm vom September 2017 erlaubt es den Eierproduzenten, ihre Produkte weiterhin als Freilandhaltung zu vermarkten, wenn ihre Hühner bis zu 12 Wochen lang keinen Zugang ins Freie hatten. Mit der jüngsten Änderung, die am kommenden Samstag, den 25. November 2017 in Kraft tritt, wird dieser Zeitraum auf 16 Wochen verlängert.

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Quelle: EU Kommission