Nahrungsergänzungsmittel mit anthranoidhaltigen Aloe-Ganzblattzubereitungen bergen gesundheitliche Risiken

Stellungnahme Nr. 032/2017 des BfR vom 2. November 2017.

Die Gattung Aloe umfasst circa 250 Arten, bei denen es sich um wasserspeichernde Trockenpflanzen (Xerophyten) handelt. Die bekannteste Art ist Aloe barbadensis (Syn. Aloe vera), deren Blattmark als Aloe-vera-Gel vielseitige Verwendung im Lebensmittel- und Kosmetikbereich findet.

Es werden neben Aloe barbadensis aber auch andere Aloe-Arten für die verschiedensten Zwecke genutzt. Unter anderem wird der Saft von gepressten ganzen, ungeschälten Blättern der Aloe arborescens (Krantz Aloe, Kandelaber Aloe) als Nahrungsergänzungsmittel angeboten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat mögliche Risiken derartiger Nahrungsergänzungsmittel gesundheitlich bewertet. Toxikologisch relevant ist dabei die oberste Schicht der Blätter von Aloe aborescens. Wie bei allen Aloe-Arten enthält diese Schicht pflanzliche Anthranoide. Diese Inhaltstoffe stehen seit längerem im Verdacht, genotoxisch und kanzerogen zu wirken. Neben Daten zu den reinen Substanzen gibt es inzwischen auch Untersuchungen zu anthranoidhaltigen Zubereitungen aus Aloe-Blättern.

Die Ergebnisse dieser neuen Langzeitstudien bestätigen ebenfalls den Verdacht der Kanzerogenität. Allerdings gibt es noch Erkenntnislücken hinsichtlich der Zusammenhänge und der Mechanismen der Krebsentstehung, die geschlossen werden sollten.

Das BfR kommt auf Basis der vorliegenden Daten zu folgendem Schluss: Erzeugnisse, die Zubereitungen ungeschälter Blätter von Aloe arborescens und damit Anthranoide enthalten, gehören gemäß dem aktuellen Leitfaden der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zur Bewertung von pflanzlichen Zubereitungen nicht zu der Kategorie von pflanzenbasierten Nahrungsergänzungsmitteln, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand mit der Aussage „no safety concern“ (keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit) bezeichnet werden können.

Aufgrund des Verdachtes, dass pflanzliche Anthranoide beim Menschen kanzerogen wirken, hält das BfR anthranoidhaltige Zubereitungen als nicht geeignet für die Verwendung in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel. Diese Bewertung gilt nicht für Zubereitungen aus anthranoidfreiem Gel oder Blattmark aus der innersten Schicht der Blätter von Aloe-Arten (meist Aloe barbadensis bzw. Aloe vera), die in der EU üblicherweise in Lebensmitteln sowie in Kosmetika eingesetzt werden.

Anthranoide sollten nach Ansicht des BfR grundsätzlich nicht in Lebensmitteln enthalten sein. Bei der Herstellung von Lebensmitteln mit Blättern von Pflanzen der Gattung Aloe sollten die anthranoidhaltigen äußeren Blattschichten sorgfältig entfernt werden, um Verunreinigungen mit krebsverdächtigen Anthranoiden so gering wie möglich zu halten.

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Quelle: BfR