Probleme mit der korrekten Kennzeichnung in der Weihnachtsbäckerei

Stichprobenanalyse von vorverpacktem Weihnachtsgebäck auf Allergene und Pflichtkennzeichnungselemente ergab Kennzeichnungsmängel bei allen Proben.

Pünktlich zu Beginn der Weihnachtszeit wurden aus Karlsruhe und Umgebung insgesamt 22 Proben vorverpacktes Weihnachtsgebäck auf nicht deklarierte allergene Inhaltsstoffe wie Schalenfrüchte, Erdnuss oder Soja untersucht.

Ein weiteres Augenmerk war auf die Kennzeichnung der Produkte gemäß der derzeit geltenden Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gerichtet. Dabei wurden die Analytiker des CVUA Karlsruhe fündig: in zwei Produkten wurden nicht deklarierte Allergene nachgewiesen, bei 21 der insgesamt 22 untersuchten Produkte Kennzeichnungsmängel festgestellt.

Aufgrund der neuen rechtlichen Anforderungen der LMIV an die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln nahm das CVUA Karlsruhe in der Vorweihnachtszeit Weihnachtsgebäck genauer unter die Lupe. Vorwiegend aus Bäckereien wurden daher insgesamt 22 Proben zur Untersuchung erhoben. Hierbei lag das Augenmerk sowohl auf den für Allergiker relevanten Inhaltsstoffen als auch auf der Kennzeichnung.

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Quelle: CVUA Karlsruhe