Täuschung bei Lebensmittelkennzeichnung ist ausgeschlossen

Was ist drin, wie viel ist drin, wie lange ist es haltbar? Transparenz im Supermarktregal ist kein leeres Versprechen, sondern dank umfangreicher und eindeutiger Angaben auf der Lebensmittelverpackung gelebte Praxis.

Darauf weist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) in seinem neuen Video zur Lebensmittelkennzeichnung hin. „Ob man Vegetarier ist, unter Allergien leidet oder sich einfach gesundheits-bewusst ernähren möchte – ein Blick auf die Lebensmittelverpackung lohnt sich immer, denn sie liefert wichtige Informationen zu Zutaten, allergieauslösenden Stoffen und Nährwerten.“, erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. „Nach wie vor wissen aber viel Verbraucher gar nicht, wie viele wertvolle und für die Kaufentscheidung wichtige Angaben das Etikett bereithält. Dem wollen wir mit sachgerechter Aufklärung entgegenwirken.“

Das Video aus der Reihe der Lebensmittelfakten ist auf der Internetseite unter www.bll.de/20171108-bll-erklaert-lebensmittel-kennzeichnung-video verfügbar. Darin werden die wichtigsten Pflichtkennzeichnungselemente, die europaweit einheitlich durch die Lebensmittelinformations-Verordnung geregelt sind, beispielhaft erklärt, z. B. das Zutatenverzeichnis, die Nährwerttabelle, Haltbarkeitsdaten und die Füllmenge.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Informationen, die Hersteller freiwillig noch ergänzen, wie Hinweise auf die Herkunft bestimmter Zutaten. Minhoff erläutert: „Für einen funktionierenden Wettbewerb ist das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Bewerbung von Produkteigenschaften unerlässlich. Bei der Herkunftskennzeichnung sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, dass wir in einem Binnenmarkt leben und man mit der Kennzeichnung der Herkunft auch Protektionismus und Nationalismus fördern kann. Zudem muss deutlich gesagt werden, dass Herkunft kein Qualitätsmerkmal ist. In Europa gelten schließlich überall dieselben Regelungen und Anforderungen an Lebensmittelsicherheit.“

Freiwilligkeit gilt auch mit Blick auf eine farbliche Nährwertkennzeichnung. Minhoff betont: „Die Nährwerttabelle, in der die Energie, also die Kalorien, und die wichtigsten Nährstoffe bei allen Lebensmitteln bezogen auf 100 Gramm/Milliliter angegeben werden, ist und bleibt die sinnvollste und objektivste Form der Information über den Nährwert der Produkte, gerade auch vor dem Hintergrund der Vergleichbarkeit von Lebensmitteln. Farbliche Bewertungen einzelner Nährstoffe oder gar eine Aufrechnung vermeintlich positiver und negativer Nährstoffe gegeneinander, wie es nun in Frankreich empfohlen wird, sind wissenschaftlich nicht ausgereift und nicht dafür geeignet, Lebensmittel für die eigene individuelle Ernährung einzuordnen.“

Video „Lebensmittelkennzeichnung“:

Video „Der Ampel-Check“:

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-135, Fax: +49 30 206143-235
E-Mail: cminhoff@bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
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Quelle: BLL

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