DBV-Position zur Einordnung der neuen Züchtungstechniken wie CRISPR/CAS-9

Grundsätzliche Ablehnung von Biopatenten bekräftigt.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Position zur Einordnung der neuen Methoden in der Pflanzenzüchtung konkretisiert. Die Präsidenten der 18 Landesbauernverbände haben einstimmig eine Stellungnahme verabschiedet, nach der diese Züchtungstechniken wie CRISPR/CAS-9 mit dem bestehenden Gentechnikrecht nicht sinnvoll geregelt werden können.

Mit diesen Methoden kann die züchterische Bearbeitung von Kulturpflanzen gezielter und präziser vorgenommen werden. Im Gegensatz zu den bisher in vielen Teilen der Welt eingesetzten gentechnischen Verfahren sind die neuen Verfahren für solche Veränderungen anwendbar, die auch mit klassischen Züchtungsmethoden erreicht werden können. In diesem Fall ermöglichen sie aber einen schnelleren und größeren Zuchtfortschritt. Das bestehende Gentechnikrecht – für Zulassung und Kennzeichnung – ist nach Auffassung des DBV dafür nicht anwendbar. Die Verwendung artfremder Gene bleibt hingegen eine gentechnische Veränderung im bisherigen Sinn, argumentiert die Erklärung des DBV-Verbandsrates.

Erneut hat der DBV in seiner Positionierung die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen aus grundsätzlichen Gründen abgelehnt. Dies gelte auch und insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden. Der Verbandsrat unterstrich, dass Biopatente zusätzlich den Sortenschutz als das derzeitige System zum Schutz des geistigen Eigentums aushebeln.

Der DBV fordert die Beibehaltung des Züchterprivilegs und damit den freien Zugang für Züchter und Landwirte zu den vorhandenen genetischen Ressourcen. Die europäische Biopatentrichtlinie muss dieser Anforderung gerecht und deshalb angepasst werden, so die DBV-Forderung.

Quelle und Pressekontakt DBV