Was ändert sich im Lebensmittelrecht 2018?

Novel Food Verordnung gilt ab 01.01.2018

Neuartige Lebensmittel, also Lebensmittel, die vor dem 15.Mai 1997 in der EU üblicherweise nicht gegessen und erzeugt wurden, fallen unter die Novel Food-Verordnung (Art. 1, Nr. 258/97). Um in den Verkauf zu gelangen, müssen solche Produkte ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Für Chia-Samen oder Stevia gibt es daher inzwischen Genehmigungen.

Merkwürdig, aber nun mal so festgelegt: Produkte mit Teilen von Insekten müssen nach derzeitiger Auffassung zugelassen werden. Die Verwendung ganzer Insekten ist noch ungeklärt bzw. umstritten. Sie fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2283. Anträge müssten demgemäß national gestellt werden und gelten dann für die gesamte EU.

Neben der Unbedenklichkeit der Lebensmittel müssen folgende Punkte eingehalten und überprüfbar sein:

  • Zuchtverfahren,
  • Futter,
  • Tötung,
  • Kennzeichnung und
  • Zubereitung.

In der Schweiz sind Insektenburger bereits zugelassen, in Österreich wurde eine „Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel“ verabschiedet.

Branntweinmonopolgesetz wird aufgehoben

Mit dem Gesetz zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. März 2017 wird die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zum Jahresanfang 2018 aufgelöst. Alkoholerzeugnisse unterliegen in Deutschland jedoch weiterhin der Alkoholsteuer, die vom jeweiligen Hersteller des Alkohols zu entrichten ist. Letztlich trägt der Verbraucher die Alkoholsteuer, die über den Verkaufspreis weitergegeben wird.

Lebensmittelrecht 2018
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Neuregelung des Weingesetzes ab April 2018

Aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht dürfte der wichtigste Punkt des neuen Gesetzes die Schaffung einer einheitlichen Verwaltung von Fragen herkunftsgeschützter Weinnamen sein. In Zukunft wird also genau organisiert sein, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine der bekannten Bezeichnungen von Anbaugebieten wie z. B. Mosel, Baden oder Franken auf dem Weinetikett führen zu dürfen.

Broschüre zum Kennzeichnungsrecht neu aufgelegt.

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung hat das Kennzeichnungsrecht kräftig durcheinander gewirbelt. Die Broschüre „Achten Sie aufs Etikett“ des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), die seit über 30 Jahren verlässlich Licht in den Kennzeichnungsdschungel bringt, wurde jetzt überarbeitet.

VerbraucherInnen finden in der Broschüre das Wichtigste in Kürze, wie Fragen der allgemeinen Pflichtkennzeichnung, Zutatenlisten, Mengenkennzeichnung, Nährwert- und Allergenkennzeichnung.

Weiterhin werden Sonderregelungen vorgestellt etwa zur Herkunftskennzeichnung, für Bio-Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Novel Food. Auch freiwillige Angaben, wie die Werbung mit Nährwert- und Gesundheitsangaben (Health- und Nutrition Claims), Herkunfts- oder Qualitätssiegel werden behandelt.

Die Broschüre kann über den BLE-Medienservice bestellt werden.

Quelle: BZfE, food-monitor, Verbraucherservice Bayern