Wer mit Sekt wirbt, muss ihn auch haben

Unter dem Motto „Winterknaller Donnerstag bis Samstag“ warb Lidl im November vergangenen Jahres mit vielen Sonderangeboten. So wurde dort der „Fürst von Metternich Riesling Sekt“ für drei Tage „33% billiger“ zu einem Kaufpreis von EUR 5.99 (UVP 8.99) angeboten.

Aufgrund von Verbraucherbeschwerden, dass der Sekt bereits am Vormittag des ersten Angebotstages in einzelnen Läden ausverkauft sei, mahnte der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) den Discounter aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten ab.

„Ein durchschnittlich informierter Verbraucher kommt nicht auf die Idee, dass der beworbene Sekt bereits am ersten Aktionstag ausverkauft sein könnte“ kommentiert Jochen Weisser, Jurist beim VSB: „Der kleingedruckte Formalhinweis im Prospekt, dass der Artikel ‚aufgrund begrenzter Vorratsmengen bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft‘ sein kann,  ist nach der Rechtsprechung nicht ausreichend.“

Nachdem Lidl die geforderte Unterlassungserkläung nicht unterzeichnete, untersagte das Landgericht Heilbronn nun dem Discounter zukünftig, auf diese Art für das Sekterzeugnis zu werben. Lidl steht es offen, Rechtsmittel einzulegen.

Quelle: VerbraucherService Bayern

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