Neonicotinoide: Risiken für Bienen bestätigt

Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar, so die EFSA in ihren heute veröffentlichten Bewertungen. Die Behörde hat die Risikobewertungen für drei Neonicotinoide – Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – aktualisiert, die in der EU aufgrund der von ihnen ausgehenden Bedrohung für Bienen derzeit Beschränkungen unterliegen.

Mit den neuen Schlussfolgerungen werden die Ergebnisse von 2013 aktualisiert, nach deren Veröffentlichung die Europäische Kommission die Verwendung der besagten Substanzen kontrollieren ließ.

Für die neuen Bewertungen, die diesmal Wildbienen – Hummeln und Solitärbienen – sowie Honigbienen betreffen, führte das für Pestizide zuständige Referat der EFSA eine umfassende Datenerhebung, einschließlich einer systematischen Literaturrecherche, durch, um sämtliche seit den vorhergehenden Bewertungen veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenzutragen.

Dabei verwendete das Team auch die von der EFSA eigens zur Risikobewertung von Pestiziden und Bienen entwickelten Leitlinien.

José Tarazona, Leiter des EFSA-Referats Pestizide, erklärte: „Dank der beträchtlichen Datenmenge, die uns zur Verfügung stand, sowie der Leitlinien konnten wir sehr detaillierte Schlussfolgerungen ziehen.“

„Die Schlussfolgerungen variieren aufgrund von Faktoren wie der Bienenart, der beabsichtigten Verwendung des Pestizids und dem Expositionsweg. Einige Risiken wurden als gering angesehen, insgesamt aber wurde das Risiko für die drei von uns untersuchten Bienenarten bestätigt.“

Der Fertigstellung der Schlussfolgerungen durch die EFSA gingen zwei getrennte Konsultationen mit Pestizidexperten in den EU-Mitgliedstaaten voraus. Die Experten unterstützten die Schlussfolgerungen.

Wie bei den vorherigen Bewertungen wurde die Exposition der Bienen gegenüber den Substanzen für drei Pfade bewertet: Rückstände in Blütenpollen und Nektar, Staubdrift während der Aussaat/Ausbringung von behandeltem Saatgut sowie Wasseraufnahme.

Nächste Schritte

Die Schlussfolgerungen der EFSA werden den Risikomanagern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten übermittelt, die mögliche Änderungen der derzeit bestehenden Beschränkungen für den Einsatz der betreffenden Pestizide in Betracht ziehen werden.

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Quelle: EFSA