Beelitzer Spargel jetzt EU-weit geschützt

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) den Beelitzer Spargel in die Liste der geschützten europäischen Produkte aufgenommen. Der beliebte weiße und grüne Spargel, der rund um die Stadt Beelitz im Bundesland Brandenburg angebaut wird, darf damit das EU-Siegel „geschützte geografische Angaben (g.g.A.)“ tragen.

Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses und sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung. Damit ist eine bessere Vermarktung möglich. Gleichzeitig soll es den Verbraucher über die besonderen Merkmale des Erzeugnisses informieren. 

Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: Mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – muss im Herkunftsgebiet durchlaufen werden.

Gute Wachstumsbedingungen aufgrund des sandigen Bodens und des kontinentalen Klimas begünstigen den Anbau eines Produktes, das sich durch einen ausgewogenen Geschmack ohne übermäßige Bitterkeit auszeichnet.

Die „Beelitzer Spargel“ haben eine lange Tradition, die vom Glasermeister und Ackerbauer Karl Friedrich Wilhelm Herrmann begründet wurde, der 1861 in Beelitz den ersten Spargel auf dem Feld pflanzte. Die ersten „Beelitzer Spargel“ wurden ab 1870 in großen Mengen verkauft. Seitdem hat sich Spargel hat sich zum wichtigsten Gemüse in Brandenburg entwickelt. Dieser neue Name wird zu mehr als 1425 bereits geschützten Produkten hinzukommen, deren Liste in der DOOR-Datenbank verfügbar ist.

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Pressekontakt:
Laura Bethke (link sends e-mail), Tel.: +49 (30) 2280-21490

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail (link sends e-mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Quelle: EU Kommission