EU-Wettbewerbshüter knüpfen Übernahme von Monsanto durch Bayer an Bedingungen

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Monsanto durch Bayer nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Um die Genehmigung zu erhalten, mussten die Fusionsparteien weitreichende Verpflichtungszusagen machen. Bayer und Monsanto werden in den Bereichen Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft Geschäfte im Volumen von über 6 Mrd. Euro abgeben, damit ein wirksamer Wettbewerb und ein vielfältiges Angebot für die europäischen Landwirte gewährleistet bleibt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wir haben die Übernahme von Monsanto durch Bayer genehmigt, weil unsere wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die von den Unternehmen vorgelegten Verpflichtungszusagen, die einen Umfang von weit über 6 Mrd. Euro haben, vollständig ausgeräumt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass auf den Märkten für Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft auch nach dem Zusammenschluss wirksamer Produkt- und Innovationswettbewerb herrscht.

Insbesondere wird sich die Zahl der weltweit tätigen Unternehmen, die auf diesen Märkten miteinander im Wettbewerb stehen, infolge des Zusammenschlusses nicht verringern. Nur reger Wettbewerb kann nämlich dafür sorgen, dass die Landwirte zu erschwinglichen Preisen verschiedene Saatgutsorten und Pflanzenschutzmittel kaufen können. Außerdem ist Wettbewerb die Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen weiterhin in die digitale Landwirtschaft investieren und neue Produkte entwickeln, die zum Wohle aller europäischen Bürger sowie der Umwelt die hohen regulatorischen Vorgaben in Europa erfüllen.“

Dem heutigen Beschluss ging eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Monsanto durch Bayer voraus. Monsanto ist der weltweit größte Anbieter von Saatgut. Das Unternehmen erwirtschaftet einen Großteil seines Umsatzes in den USA und in Lateinamerika. Monsanto vertreibt unter anderem Glyphosat, das weltweit am häufigsten verwendete Unkrautvernichtungsmittel. Bayer ist der weltweit zweitgrößte Anbieter von Pflanzenschutzmitteln. Das Unternehmen ist stärker auf den europäischen Markt ausgerichtet. Außerdem ist das Unternehmen weltweit ein wichtiger Anbieter von Saatgut für eine Reihe von Getreidesorten. Durch die Übernahme entsteht der weltweit größte integrierte Anbieter von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung hat die Kommission mehr als 2000 unterschiedliche Produktmärkte und über 2,7 Millionen interne Dokumente unter die Lupe genommen. Dabei gelangte sie zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich angemeldeten Form zu einer erheblichen Beschränkung des Preis- und Innovationswettbewerbs auf verschiedenen europäischen und weltweiten Märkten geführt hätte. Außerdem hatte die Kommission Bedenken, dass durch den Zusammenschluss die beherrschende Stellung von Monsanto auf bestimmten Märkten, auf denen Bayer ein wichtiger Wettbewerber ist, gestärkt würde.

Durch die von Bayer übermittelten Verpflichtungszusagen werden diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken vollständig ausgeräumt.

  • Die Verpflichtungen sehen vor, dass sämtliche Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten der Zusammenschlussparteien in den Bereichen Saatgut und Pflanzenschutzmittel, zu denen Bedenken geäußert wurden, durch die Veräußerung der entsprechenden Geschäftssparten bzw. Vermögenswerte von Bayer vollständig beseitigt werden.
  • Von den Veräußerungen betroffen sind die weltweite Forschung und Entwicklung von Bayer in Bezug auf Saatgut und agronomische Merkmale sowie seine Forschungstätigkeiten zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts für das Monsanto-Produkt Glyphosat. Außerdem erstrecken sie sich auf eine Reihe von Vermögenswerten von Monsanto, die künftig Wettbewerbsdruck auf die von Bayer angebotenen Saatgutbehandlungsmittel zum Schutz gegen Fadenwürmer ausüben sollten.
  • Und schließlich wird Bayer einem dritten Unternehmen im Rahmen der Verpflichtungen Lizenzen für sein gesamtes weltweit bestehendes und in der Entwicklung befindliches Produktportfolio im Bereich der digitalen Landwirtschaft erteilen.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission im Rahmen ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass das Veräußerungspaket einen geeigneten Käufer in die Lage versetzen wird, zum Wohle der Landwirte und Verbraucher in Europa die wettbewerbliche Rolle von Bayer auf diesen Märkten nachhaltig zu übernehmen und auch dessen Innovationstätigkeit fortzuführen.

Bayer hat BASF als Käufer des Veräußerungspakets vorgeschlagen. Noch nicht abgeschlossen hat die Kommission die Prüfung, ob a) sämtliche Anforderungen an einen geeigneten Käufer mit der Veräußerung an die BASF erfüllt werden und ob letztere b) gegebenenfalls zu anderen problematischen Überschneidungen oder Wettbewerbsbedenken (siehe weiter unten) führt.

Bayer und Monsanto dürfen den Zusammenschluss erst vollziehen, wenn die Kommission die Prüfung des vorgeschlagenen Käufers abgeschlossen hat.

Die Fusion von Bayer und Monsanto ist die dritte auf dem Saatgut- und Pflanzenschutzmittel innerhalb eines kurzen Zeitraums. Im Einklang mit ihrer Beschlusspraxis prüft die Kommission Zusammenschlüsse innerhalb eines Wirtschaftszweigs in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Die Beurteilung des Zusammenschlusses von Bayer und Monsanto erfolgt auf der Grundlage der Marktsituation, wie sie sich nach den Zusammenschlüssen von Dow und DuPont sowie von ChemChina und Syngenta darstellt, und trägt auch den jeweiligen Abhilfemaßnahmen Rechnung.

Bei Saatgut und Pflanzenschutzmitteln spielen natürlich auch andere, über den Bereich der Wettbewerbspolitik hinausgehende wichtige Belange eine große Rolle, beispielsweise der Verbraucherschutz, die Lebensmittelsicherheit und der Umwelt und Klimaschutz. Die strengen einschlägigen nationalen und europäischen Normen werden durch das Fusionsvorhaben in keiner Weise berührt und gelten nach wie vor uneingeschränkt (siehe weiter unten).

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission

Quelle: EU Kommission