Frankfurter Kranz und das Deutsche Lebensmittelbuch

In einem Gemeinschaftsprojekt der vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg wurde die Cremefüllung von „Frankfurter Kranz“ untersucht. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches besteht diese Cremefüllung aus Buttercreme. Wird stattdessen Pflanzenfettcreme verwendet, muss diese Abweichung von der Verkehrsauffassung beim Produkt angegeben werden.

44 Proben wurden untersucht. Bei neun Proben wurde Pflanzenfett zur Herstellung der Cremefüllung verwendet. In sechs Fällen war dies nicht angegeben.

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Quelle: CVUA Stuttgart