Keine Salmonellen auf und in Eiern

„Seit zwei Jahren haben wir bei den amtlichen Untersuchungen im LALLF keine Salmonellen im oder auf dem handelsüblichen Hühnerei der Güteklasse A nachweisen können“, freut sich Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. In der Untersuchung waren insgesamt 1.518 Eier.

Im mikrobiologischen Probenansatz werden die Eier getrennt nach Eischale und Eidotter analysiert. Am Ende ergab sich seit dem Jahr 2016 das Ergebnis: weder auf der Eischale noch im Eiinneren Salmonellen.

Wie die Untersuchungsergebnisse bundesweit in den letzten Jahren zeigen, werden diese Bakterien im Geflügelbereich immer seltener nachgewiesen. Das resultiert aus den angewendeten Salmonellenbekämpfungsprogrammen, u. a. den Impfungen der Legehennen. Falls doch Salmonellen gefunden werden, geschieht der Nachweis in der Regel auf der Schale, da die Keime den Legedarm besiedeln, die Hühner selbst aber nicht erkranken.

Zwar werden die Eischalen nicht mitgegessen, der Eiinhalt kommt aber beim Aufschlagen mit der Außenseite der Schale in Kontakt. Auf der Schale vorhandene Salmonellen könnten so den Inhalt kontaminieren. Bei Rohverzehr, z. B. roheihaltigen Mayonnaisen oder Tiramisu, besteht ein Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers.

Speisen, die Rohei enthalten, sollten umgehend verzehrt oder nach rascher Abkühlung auf unter 7 °C höchstens 24 Stunden aufbewahrt werden. „Insbesondere ältere, kranke oder abwehrgeschwächte Menschen sowie Kinder sollten trotz der hier angeführten optimalen Untersuchungsergebnisse auf roheihaltige Speisen zum Schutz vor Infektionen verzichten“, rät Feldhusen. Er ergänzt: „Achten Sie beim Eierkauf allgemein auf einwandfreie, nicht beschädigte Ware. Beim Zubereiten von Speisen mit rohen Eiern ist die Einhaltung der Küchenhygiene sehr wichtig!“

Weitere Hintergrundinfos

Auf der Verpackung von Hühnereiern müssen u. a. das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und der Verbraucherhinweis „Nach dem Kauf bei Kühlschranktemperaturen aufbewahren. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen.“ deutlich sichtbar angebracht sein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum beträgt höchstens 28 Tage nach dem Legen. Hühnereier dürfen nur 21 Tage nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden.

Quelle: LALLF