„Online-Handel: Viele Nahrungsergänzungsmittel verstoßen gegen EU-Recht“

Erschreckende Bilanz bei EU-weiter Kontrolle des Online-Handels: Vielzahl an Nahrungsergänzungsmitteln verstößt gegen EU-Recht. Verbraucherzentralen fordern Konsequenzen von Gesetzgeber, Politik und Lebensmittelüberwachung.

Fatburner, Gelenkkapseln, Pillen fürs Gedächtnis: Im Internet findet sich für jedes Problem ein Händler, der ein Nahrungsergänzungsmittel im Angebot hat. Die Hersteller bewerben die Produkte teils mit unzulässigen Gesundheitsversprechen oder reichern sie sogar mit verbotenen Substanzen an.

Die Brisanz des Problems machte erneut eine europaweite amtliche Kontrollaktion deutlich. Die Behörden fanden fast 800 nicht verkehrsfähige Angebote bei 1100 geprüften Internetseiten. „Es ist überfällig, den Markt strenger zu regulieren, die Kontrollen zu verstärken und grenzübergreifend bei der Rechtsverfolgung besser zusammenzuarbeiten“, betont Jutta Saumweber, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit vorbeugenden, lindernden oder heilenden Wirkungen beworben werden. Viele Hersteller bieten sie in arzneitypischer Aufmachung als Pillen, Kapseln oder Pulver an. Doch die Produkte sind nichts anderes als Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen sollen.

„Die Theorie ist schön und gut, die Praxis zeigt ein anderes Bild“, sagt Jutta Saumweber. Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln häufen sich Hinweise und Beschwerden zu Internetshops. „Auch unser Marktcheck zu Gelenkmitteln auf klartext-nahrungsergaenzung.de zeigt, dass insbesondere die Betreiber von Internetshops bei Gesundheitsversprechen negativ auffallen“, so die Ernährungsexpertin.

Es tut sich etwas

Im September 2017 fand europaweit die erste koordinierte amtliche Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet statt. 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften fast 1100 Webseiten. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmittel. Im Fokus standen auch unzulässige Angaben zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung.

Die Behörden ermittelten insgesamt 779 Produktangebote, die nicht verkehrsfähig waren. Davon betrafen 428 Angebote nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und 351 Angebote Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen zu Knochen und Gelenken. Der Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss. Die Wahrscheinlichkeit, Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, die nicht EU-rechtskonform sind, ist sehr hoch.

Verstärkte Kontrollen alleine reichen nicht aus

Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel, die klar verständlich und den Rechtsvorschriften folgend gekennzeichnet und beworben sind. Um sie bei Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, reichen nach Ansicht der Verbraucherzentralen verstärkte amtliche Kontrollen nicht aus. Die Verbraucherzentralen fordern darüber hinaus:

  • Alle Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
  • Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel.
  • Die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-) Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Eine Positivliste für „sonstige Stoffe“ wie Pflanzenzubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln.

Hintergrundinformationen:

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern e.V.