Allergene in Lebensmitteln – Bilanz 2017

Viele Menschen wissen um Ihre Allergien und möchten die auslösenden Lebensmittel vermeiden. Für diese Verbraucher ist eine korrekte Kennzeichnung gesundheitsrelevant. Der Lebensmittelunternehmer kann daher durch die Einhaltung der speziellen rechtlichen Regelungen viel zum Schutz des Verbrauchers beitragen.

Aufgrund der Gesundheitsrelevanz nahm die Untersuchung auf Allergene wieder großen Raum bei den Untersuchungen der CVUAs Baden-Württembergs ein. Insgesamt wurden landesweit 4.982 Analysen durchgeführt. Zumeist wurden Lebensmittel untersucht, die laut Kennzeichnung das geprüfte Allergen nicht enthalten. Im Fokus standen auch Lebensmittel, die gezielt Allergiker oder auch Zöliakiekranke ansprechen sollten. Hierzu zählten vor allem Produkte mit Auslobungen wie „ohne Milch“ oder „glutenfrei“.

Acht Proben (Hackfleischdrehspieße nach Döner Kebap Art, Falafel-Erzeugnisse, Mais-Knabberware, Currywurst) mussten wegen nachweisbarer Allergene sogar als potentiell gesundheitsschädlich beurteilt werden. Die Kennzeichnung dieser Lebensmittelproben hatte trotz Vorhandensein des jeweiligen Allergens in relevanten Mengen dessen Abwesenheit suggeriert und damit auch Allergiker angesprochen (Näheres siehe Abschnitt „Achtung Gesundheitsgefahr“).

In insgesamt 829 Fällen (17 % der Untersuchungen) wurden nicht deklarierte Allergene nachgewiesen. Wie in den Vorjahren wurden lediglich positive Befunde bei nicht deklarierten Allergenen mit Anteilen über dem jeweiligen Beurteilungswert (Näheres hierzu s. Infokasten) weiter verfolgt. Bei insgesamt 352 Untersuchungen war dies der Fall (= 7 %).

Unterschiede zwischen verpackten und offen, d.h. unverpackt abgegebenen Lebensmitteln waren auch im dritten Jahr nach Einführung der Kennzeichnungspflicht bei offen abgegebenen Lebensmitteln weiterhin feststellbar. Allerdings hat bei solchen Lebensmitteln der Anteil an Proben abgenommen, bei denen die (im niedrigen Spurenbereich liegende) „Bagatellgrenze“ überschritten war (von 12 % im Vorjahr auf 9,2 %).

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Quelle: CVUA Karlsruhe