BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE) zur Diskussion um das solidarische Grundeinkommen

VDOE fordert sofortige Streichung der Ernährungsberatung aus dem Tätigkeitskatalog beim SGE-Konzept.

Das Konzept des solidarischen Grundeinkommens (SGE) listet die Beratung zu gesunder und ausgewogener Ernährung als gesellschaftlich relevante Tätigkeit auf, die von potenziellen SGE-Empfängern ohne weitere Qualifikationen übernommen werden könnten. Das impliziert – und ist bereits von diversen Medien so kolportiert worden -, dass hiermit Ernährungsberatung gemeint ist. Der BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE) fordert unbedingt die Streichung dieser Tätigkeit und Definition aus dem Konzept und stellt dazu klar:

Ernährungsberatung ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit mit dem Ziel, eine nachhaltige Verbesserung des Ernährungsverhaltens in kleinen und alltagstauglichen Schritten nachhaltig zu erreichen sowie Fehlernährung zu vermeiden. Ernährungsberatung wird entweder in Form einer individuellen Beratung oder in Form von Kursen oder Seminaren durchgeführt.

Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler mit dem Hochschulabschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science und Diätassistenten sowie Ärzte mit der Zusatzqualifikation „Ernährungsmedizin“ erfüllen die Grundvoraussetzung für eine qualifizierte Ernährungsberatung. Darüber hinaus wird eine Zusatzqualifikation gefordert, wie z. B. das Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“, welches die VDOE-Mitglieder durch eine berufsbegleitende Weiterbildung und den Nachweis von einschlägiger Berufserfahrung erlangen können. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) definiert genau damit die sogenannte Anbieterqualifikation, die für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Ernährungsberatung nötig ist und somit auch die verbindliche Voraussetzung für die Kostenübernahme bzw. Bezuschussung der Beratungskosten und Kursgebühren durch Krankenkassen ist.

Ernährungsberatung ist gesellschaftlich relevant

Das Konzept des SGE besagt, dass nur „gesellschaftlich relevante“ Tätigkeiten öffentlich gefördert werden sollen. Gut vermittelte Grundkenntnisse sollen ausreichen, um diese Tätigkeiten auszuüben.

Der VDOE ist ebenfalls der Auffassung, dass die Beratung zur gesunden oder ausgewogenen Ernährung gesellschaftlich im höchsten Maße relevant ist. Jedoch weder die inhaltlichen (vor allem ernährungsphysiologischen und lebensmittelwissenschaftlichen), noch die methodischen Kompetenzen zur Ausführung dieser Beratung können „im Schnellkurs“ erlernt werden. „Gut vermittelte“ Grundkenntnisse, wie im Konzept genannt, reichen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit nicht aus!

Weiterhin weist der VDOE in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen, wissenschaftlich evidenten sowie statistisch und ökonomisch relevanten Gesundheitsrisiken durch unsachgemäße Ernährungsberatung bzw. -therapie hin (z.B. Fehl-, Mangelernährung, Stigmatisierung, Essverhaltens-/Essstörungen), respektive derer keine andere als eine adäquate qualifizierte Ausführung akzeptabel sein kann.

Zudem ist die Grenze von Gesundheitsförderung und Ernährungstherapie nicht immer strikt zu ziehen, da viele Menschen ernährungsbedingte Erkrankungen aufweisen und oftmals Medikamente einnehmen. Insofern ist hier z.B. das Wissen von ernährungsmedizinischen Hintergründen oder Wechselwirkungen von Nahrung und Medikamenten ebenfalls relevant, um individuelle Empfehlungen zu erarbeiten oder auszusprechen. Laien mit Kurzschulungen und Grundkenntnissen dürfen hiermit nicht betraut werden!

Insbesondere im Kontext eines „gesellschaftlichen“ Nutzens, vermisst der VDOE Aspekte der Verbraucher- bzw. Patientensicherheit, die bei das Gemeinwohl betreffenden Entscheidungen stets oberste Priorität erfahren sollten und für deren Umsetzung sich der Berufsverband Oecotrophologie und seine Mitglieder als Partner anbieten.

Ansprechpartnerin:
Dr. Andrea Lambeck, Geschäftsführerin
BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE)
a.lambeck@vdoe.de
Tel.: 0228 28922-0 | 0175 2640669

Ergänzungen

Die Ernährungsberatung richtet sich grundsätzlich an gesunde Personen, während sich die Ernährungstherapie an bereits Erkrankte wendet.

Ernährungsberatung

Ziel der Ernährungsberatung ist es, eine nachhaltige Verbesserung des Ernährungsverhaltens in kleinen und alltagstauglichen Schritten zu erreichen, sowie Fehlernährung zu vermeiden. Die Ernährungsberatung wird entweder in Form einer individuellen Beratung oder in Form von Kursen oder Seminaren durchgeführt. Nur wenn die Berater die im Leitfaden zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 SGB V geforderte Anbieterqualifikation erfüllen, ist es überhaupt möglich, dass die Kosten der Maßnahmen von Krankenkassen bezuschusst werden.

Ausschließlich Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler mit dem Hochschulabschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science, und Diätassistenten, sowie Ärzte mit der Zusatzqualifikation „Ernährungsmedizin“ erfüllen die Grundvoraussetzungen für eine qualifizierte Ernährungsberatung. Durch die Zusatzausbildung wie z. B. dem Zertifikat „Ernährungsberater/in VDOE“ erlangen diese weitere Kenntnisse, die für die verantwortungsvolle Ernährungsberatungstätigkeit nötig sind. Die Grundqualifikation und die Zusatzqualifikation wird als sogenannte Anbieterqualifikation gemäß der Rahmenvereinbarung durch den Koordinierungskreis Ernährungsberatung und Ernährungsbildung bezeichnet und im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes gefordert.

Das Zertifikat ist ein Qualitätssiegel und auch eine Voraussetzung für die Kostenübernahme bzw. Bezuschussung der Beratungskosten und Kursgebühren durch Krankenkassen. Selbstständige Ernährungsberater, die Mitglied im VDOE sind, haben sich zudem mit der Berufsordnung verpflichtet, produktneutral und auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beraten und sich kontinuierlich weiterzubilden.

In den präventiven Bereich fällt auch die Gesundheitsförderung in Betrieben (BGF). Sie richtet sich an Betriebsangehörige im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Dieses umfasst auch Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Ernährung am Arbeitsplatz. Für bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sowie zur betrieblichen Prävention können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Zuschüsse geben. Wenn die Leistungen die genannten Qualitätsanforderungen erfüllen, gibt es Fördermöglichkeiten nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 500 € steuerfrei jährlich.

Ernährungstherapi

Bei gesundheitlichen Störungen wie Adipositas, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Darmerkrankungen und z. B. Allergien ist eine ernährungstherapeutisch ausgerichtete Beratung notwendig. Dies ist in § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V geregelt. Das Ziel der Ernährungstherapie ist das Erlernen und Einüben einer gezielten alltagstauglichen Ernährungsweise zur Verbesserung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität. Der qualifizierte anerkannte Ernährungsberater kann nur nach Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung therapeutisch tätig werden. Diese ist beim VDOE als Download erhältlich.

Honorare und Bezuschussung bzw. Erstattung der Leistungen

Das übliche Honorar bei einer individuellen Ernährungsberatung oder -therapie liegt meist zwischen 70 € und 140 € pro Stunde. (VDOE-Honorarempfehlungen) Die Ernährungstherapie wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen in unterschiedlichem Maß bezuschusst, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.

Literatur

  • Ernährung im Fokus: Zeitschrift für Fach-, Lehr- und Beratungskräfte. Ausgabe 03-04/2018: Erfolgreich als selbstständige Ernährungsfachkraft. BZfE, 2018
  • Ernährungs Umschau 2016 Sonderheft Ernährungsberatung. Umschau-Verlag, 2016
  • Birgit Blumenschein, Susanne Klein: Erfolgreich selbstständig als Ernährungsfachkraft. Haug Verlag, 2012. ISBN 978-3830473923
  • VDOE-Selbstständigen-Ordner „Erfolgreich als Unternehmer: Informationen für Selbstständige und Existenzgründer (nur für Mitglieder). Inkl. Arbeitshilfen (s.u.)
  • VDOE-Arbeitshilfen für das Management von Ernährungsberatung und –therapie: Informationen und Mustervorlagen (nur für Mitglieder)
  • Berufsordnung für freiberufliche Oecotrophologen. VDOE 2007.
  • Honorarempfehlungen für Leistungen im Rahmen der Prävention, Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. VDOE 2014
  • Checkliste Patienten für eine unabhängige und produktneutrale Ernährungsberatung. Koordinierungskreis Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung 2017
  • Checkliste Berater für eine unabhängige und produktneutrale Ernährungsberatung. Koordinierungskreis Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung 2017
  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
  • Der VDOE-Expertenpool – Ihre Ernährungsprofis: VDOE 2018

Quelle: VDOE