Weitere Beschränkungen für Pflanzenschutzmittel mit Neonikotinoiden

Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel hat am 27. April 2018 einem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Pflanzenschutz weiter einzuschränken.

Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen künftig nur noch in festen Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das im Gewächshaus angebaut wird, angewendet werden. Die entsprechenden Pflanzen dürfen später nicht im Freien ausgepflanzt werden, sondern müssen bis zur Ernte bzw. Verwertung im Gewächshaus bleiben.

Entsprechende Durchführungsverordnungen der Kommission für die drei Wirkstoffe sollen 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von 3 Monaten die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen beenden oder entsprechend den neuen Vorgaben ändern.

In Deutschland sind aktuell 14 Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zugelassen. Neun davon sind Mittel zur Behandlung von Zuckerrüben- und Futterrübensaatgut. Ansonsten sind Spritz- oder Gießanwendungen in verschiedenen Kulturen zugelassen. Darunter sind sowohl Gewächshaus- als auch Freilandanwendungen. Da die Mittel als bienengefährlich eingestuft sind, dürfen sie nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.

Bereits 2013 hatte die Europäische Kommission die Verwendung der drei Wirkstoffe eingeschränkt. Seinerzeit war die Anwendung in vielen Kulturen ausgeschlossen und die Anwendung auf berufliche Anwender beschränkt worden. 2015 beauftragte die Europäische Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit einer weiteren wissenschaftlichen Bewertung, die alle neue Daten, Studien und Informationen berücksichtigen sollte. Die EFSA veröffentlichte ihren Bericht am 28. Februar 2018; er kommt zu dem Schluss, dass es aufgrund der vorliegenden Daten keine Freilandanwendungen gibt, die als sicher für Honigbienen und andere Bestäuber eingestuft werden können.

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Quelle und Pressekontakt BVL