2017: Rekordjahr für deutsche Lebensmittelhersteller

BVE fordert: Keine politisch motivierte Konsumlenkung. ANG fordert: Mehr Flexibilität für Mittelständler.

Mit 179,6 Milliarden Euro Umsatz und einem Zuwachs von 4,8 Prozent konnte die deutsche Ernährungsindustrie 2017 ein Rekordergebnis erzielen. „Die Ernährungsindustrie ist die viertgrößte Industrie in Deutschland und der größte Lebensmittelproduzent in Europa. Jedes siebte deutsche Industrieunternehmen ist ein Lebensmittelhersteller.

Die Branche ist zu 90 Prozent geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen – also Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten – überwiegend im ländlichen Raum. Dem Mythos, dass nur wenige Unternehmen das produzieren, was bei den deutschen Verbrauchern auf den Tisch kommt, kann also ruhigen Gewissens widersprochen werden, “ so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Die 10 größten Unternehmen der Ernährungsindustrie haben einen Umsatzanteil von gerade einmal 12 Prozent, die 100 Größten kommen auf 43 Prozent.

Auf der Nachfrageseite konnte die Ernährungsindustrie 2017 sowohl im In- wie im Ausland gleichermaßen Zuwächse erzielen. Am kräftigsten legte das Auslandsgeschäft zu, die Lebensmittelexporte stiegen um 6,3 Prozent auf 60,1 Milliarden Euro. Dabei belebten sich sowohl die Exporte inner- wie außerhalb des Binnenmarktes. Nach der EU sind China, die USA und die Schweiz die wichtigsten Exportmärkte für verarbeitete Lebensmittel. Die Exportquote der Ernährungsindustrie stieg im Vorjahresvergleich noch einmal um 0,5 Prozentpunkte auf 33,5 Prozent an. Der Hauptabsatzkanal bleibt jedoch das Inland, hier stiegen die Umsätze um 4,1 Prozent auf 119,4 Milliarden Euro.

In den vergangenen Jahren wurde in der Branche konstant Beschäftigung aufgebaut, allein 2017 stieg die Zahl der Beschäftigten um über 15.000 Stellen. Die insgesamt 6.044 Betriebe beschäftigten somit 595.506 Arbeitnehmer. Knapp zwei Drittel der Beschäftigten in der Ernährungsindustrie arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen.

„Die Ernährungs- und Genussmittelindustrie ist ein vielseitiger und verlässlicher Arbeitgeber heute und auch in Zukunft. Der Fachkräftebedarf in der Branche wird tendenziell weiter steigen, dabei sind nicht nur die klassischen ernährungsspezifischen oder kaufmännischen Berufe sondern vor allem Technikberufe von den Unternehmen stark nachgefragt“, betont Stefanie Sabet, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG).

Das aktuelle ANG-Arbeitspanel 2018 belegt stabile Beschäftigungsstrukturen in der Branche. Die große Mehrheit der Beschäftigten arbeitet unbefristet (92 Prozent) und in Vollzeit (86 Prozent). 2017 zählte die Branche 34 Prozent der Auszubildenden in ernährungstypischen, 30 Prozent in kaufmännischen und 36 Prozent in technischen Berufen. Eine Mehrheit von 62 Prozent der Beschäftigten der Industrieunternehmen sind Männer, 38 Prozent Frauen.

Eine zentrale Forderung der BVE ist es, einen fairen Wettbewerb am deutschen Lebensmittelmarkt zu sichern. Dazu gehören nicht nur ein faires Miteinander in den Geschäftsbeziehun-gen, sondern auch die Sicherung des Wettbewerbs und damit der Ausschluss jeglicher politisch motivierter Konsumlenkung. Der Verbraucher bestimmt das Lebensmittelangebot. 82 Millionen qualitäts- und preisbewusste Konsumenten entscheiden täglich an der Ladentheke über den Erfolg von Produkten und Herstellern.

Christoph Minhoff: „Nur die Lebensmittelhersteller selbst können entscheiden, welche Innovationen Sie an den Markt bringen, denn sie tragen das unternehmerische Risiko! Der Verbraucher hat die Wahl, aus der Vielzahl der angebotenen Produkte diejenigen auszusuchen, die seinen Bedürfnissen entgegenkommen. Er kann sich eigenverantwortlich informieren und dann entscheiden. Das ermöglicht dem Konsumenten z.B. zwischen zuckergesüßten, kalorienarmen oder zuckerfreien Produkten zu wählen.“

Stefanie Sabet unterstreicht, „die Belastbarkeit von Unternehmen in einem derart harten Wettbewerbsumfeld ist endlich. Die geplanten sozial- und arbeitsmarktpolitischen Vorhaben der Bundesregierung im Bereich von Befristungen und Teilzeit ignorieren vielfach die spezifischen Gegebenheiten der produzierenden Branche zu Lasten von Planbarkeit und Flexibilität in den Betrieben.“ Wünschenswert wäre aus Sicht der ANG vielmehr eine Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes hin zu mehr Praxistauglichkeit, damit Betriebe und ihre Beschäftigten flexiblere und zukunftsfähige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verteilung der Arbeitszeit erhalten.

Aktueller BVE-Jahresbericht 2017-2018

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Pressekontakt:

Anne Schnell
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Stefanie Sabet
Hauptgeschäftsführerin
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG)
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Quelle: BVE