Gesetzesverstöße bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten

Rücknahme von Elektroaltgeräten
© DUH

Deutsche Umwelthilfe geht gegen Onlinehändler wie Saturn, Media Markt und Globus vor. Verdeckte Tests der DUH zur Überprüfung der Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten bei Onlinehändlern belegen systematische Gesetzesverstöße.

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die Bundesregierung die aktuell viel zu niedrige Sammelmenge für Elektroschrott von etwa 40 Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in die Wiederverwendung und das Recycling bringen.

Aktuell durchgeführte Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei Onlinehändlern zeigen jedoch, dass die Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen, darunter große Unternehmen wie Saturn, Media Markt, Hornbach oder Globus Baumarkt, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Die DUH geht nun rechtlich gegen insgesamt sechzehn Handelsunternehmen vor und setzt durch die von ihr geforderten Unterlassungserklärungen die Einhaltung der gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott durch.

Neben der kompletten Rücknahmeverweigerung wurden bei den Tests der DUH unzulässige Einschränkungen hinsichtlich des Zustands der abgegebenen Elektrogeräte, der Zumutbarkeit der Entfernung zur nächsten Sammelstelle oder fehlende ordnungsgemäße beziehungsweise funktionierende Angebote zur Rückgabe von LED- und Energiesparlampen festgestellt.

„Der Onlinehandel boomt. Allerdings scheinen viele dieser Händler, ihre immer größer werdende Markbedeutung und die gesetzlichen Pflichten nicht ernst zu nehmen. Auch Onlinehändler müssen, genauso wie stationäre Verkäufer, eine verbraucherfreundliche Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten sicherstellen. Es gehört ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit dazu, Umweltgesetze, die seit knapp zwei Jahren gelten, zur Profitmaximierung zu ignorieren und Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein zu lassen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

„Solange die für die Kontrolle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben und Händler unbehelligt gegen Umweltvorschriften verstoßen können, wird die DUH deren Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, sagt die DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter. Der Vollzug der Informations- und Rücknahmepflichten durch die Bundesländer muss zwei Jahre nach Inkrafttreten endlich konsequent umgesetzt werden. Ohne einen funktionierenden Vollzug können die gesetzlichen Mindestsammelquoten für Elektroaltgeräte nicht erreicht werden.

Verbraucher, die ihre ausgedienten LED- und Energiesparlampen bei den Online-Shops der Unternehmen Saturn, Globus Baumarkt, Netto Online, Conrad, Redcoon, Cyberport und Easynotebooks für eine ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, haben hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit. Zum Versand quecksilberhaltiger Energiesparlampen werden DHL-Rücksendeetiketten angeboten, obwohl DHL diesen Versand aus gefahrgutrechtlichen Gründen ausschließt. Energiesparlampen eignen sich nicht für den Paketversand, da sie Quecksilber beinhalten und Bruchgefahr besteht. Eine Rückgabe lediglich in den Filialen der Händler ist jedoch nicht ausreichend, da diese oftmals in nicht zumutbarer Entfernung zum Verbraucher liegen.

Bei Medion werden nur „vollständige elektronische Produkte“ zurückgenommen, was eine gesetzeswidrige Einschränkung darstellt. „Es kann nicht sein, dass Medion unvollständige oder zerlegte Elektroaltgeräte von der Rücknahme ausschließt, obwohl viele Altgeräte ja gerade zurückgegeben werden, weil dazugehörende Teile abhandengekommen sind und das Gerät nun nicht mehr funktioniert. Aus gutem Grund müssen auch solche Geräte von Gesetzes wegen zurückgenommen werden“, sagt der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

Bei den Online-Handelsunternehmen Hornbach, Media Markt, Tchibo, Notebooksbilliger, Pearl, Alternate und Lampenwelt kann Elektroschrott von Verbrauchern zumeist nicht in einer zumutbaren Entfernung abgegeben werden. „Für Elektrokleingeräte oder Energiesparlampen werden Verbraucher an die eigenen Filialen oder Rücknahmesysteme verwiesen, die in ganz Deutschland beispielsweise nur über etwa 350 Sammelstellen verfügen. Von einer Flächendeckung kann bei diesen Sammelangeboten keine Rede sein. Das ist mit den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes nicht vereinbar und führt schnell zu einer unsachgemäßen Entsorgung in der Restmülltonne“, sagt Sommer.

„Der in seinem Produktangebot ansonsten vorbildliche Onlinehändler Waschbär bietet Verbrauchern überhaupt keine Rückgabemöglichkeit für ausgediente Elektrogeräte an. Das passt nicht zum ökologischen Image der auf der Plattform vertriebenen Produkte. Hier muss schnellstmöglich nachgebessert werden“, fordert Sommer.

Hintergrund

Seit dem 24.7.2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register zeigen, dass die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 voraussichtlich nicht erreicht wird.

Auch das für 2019 festgelegte Sammelziel von 65 Prozent, scheint unter den jetzigen Umständen nicht realisierbar zu sein. Dies liegt unter anderem an den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen des Onlinehandels. Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an.

Links:

Quelle: DUH