Kuchen- und Salatbüffet auf öffentlichen Festen: Was Privatpersonen mitbringen können

Wenn öffentlich zugängliche Vereins-, Gemeinde- und Straßenfeste stattfinden, spenden viele Privatpersonen selbstgemachte Kuchen, Salate oder Desserts. Das ist auch gut so; bereichern diese Speisen nicht nur das Büffet, sondern durch den Verkauf von Kuchen & Co. kommt auch Geld in die Kasse. Privatpersonen sollten für solche Feste aber nur Speisen mitbringen, in denen sich Krankheitserreger nicht so schnell vermehren. Speisen mit rohen Eiern, rohem Fleisch oder Fisch, sowie Rohmilchkäse sind deshalb tabu. Denn niemand möchte, dass durch das Essen jemand krank wird.

Wer einen Salat zum Fest mitbringen möchte, kann beispielsweise gewaschene Blattsalate mit einem separaten Dressing, geraspelte (Rohkost-)Salate mit einer Essig-Öl-Marinade oder einen Kartoffel- oder Nudelsalat mit einer industriell hergestellten Mayonnaise zubereiten. Selbstgemachte Mayonnaise aus rohem Ei ist nicht geeignet.

Für das Kuchenbüffet kommen alle durchgebackenen Kuchen mit und ohne Obst sowie herzhafte Backwaren und Kleingebäck infrage. Waffeln sind zwar sehr beliebt, aber lebensmittelhygienisch schwierig: Für die Herstellung eines frischen Waffelteiges sollte anstelle von frischen Eiern vorsorglich pasteurisiertes Flüssigei verwendet werden, das zum Beispiel im Großmarkt erhältlich ist. Wer ein Dessert vorbereiten möchte, kann Rezepte ohne rohe Eier wählen. Beliebt sind unter anderem Rote Grütze, gekochter Pudding und Schokoladencreme sowie Quark- und Joghurtdessert mit Früchten.

Vollständig durcherhitzte Speisen, die auf dem Fest wiedererwärmt werden sollen, wie Suppen oder Quiche, können Privatpersonen ebenfalls mitbringen. Als Belag für belegte Brötchen eignen sich zum Beispiel Schinken, Wurstkonserven und Käse aus pasteurisierter Milch, aber kein rohes Mett. Wichtig ist generell, dass alles frisch zubereitet wird und am Veranstaltungsort ausreichend Kühlmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Quelle: Hedda Thielking, www.bzfe.de