Bericht zum Ökomonitoring 2017 Baden-Württemberg: Ergebnisse der Untersuchung von Bio-Lebensmitteln

Im Jahr 2017 wurden folgende Themenfelder bearbeitet:

  • Gentechnisch veränderte (GV-) Organismen: Untersuchung von Mais- und Sojaerzeugnissen sowie Honig
  • Herkunft und Echtheit: Echtheitsüberprüfung bei Eiern und Milch, basierend auf der Futtergrundlage der Legehennen und des Milchviehs
  • Rückstände von Pestiziden und bestimmten Kontaminanten in Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs
  • „Superfood“ (Moringa Oleifera-Pulver, Gersten- und Weizengraspulver, Gojibeeren, Chiasamen, Blütenpollen, u.a.): Untersuchung auf Rückstände an Pestiziden und bestimmten Kontaminanten, mikrobiologische Belastung (pathogene Keime), Bestrahlung, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Schwermetalle, Pyrrolizidinalkaloide (PAs) sowie Überprüfung der Kennzeichnung, Bewerbung, Aufmachung der Produkte (auf der Verpackung und im Internet)

Zusammenfassung der Ergebnisse 2017

Gentechnisch veränderte (GV-) Organismen
Generell sind gentechnische Veränderungen bei Bio-Lebensmitteln sehr selten nachweisbar. Bei den Untersuchungen in den vergangenen 16 Jahren wurden niemals GV-Anteile über 0,1 % festgestellt.

Unterschiede zwischen „Bio“ und konventionell bestehen nach wie vor bei Sojaprodukten einschließlich Honigen. Sowohl der Anteil positiver Proben als auch deren Verunreinigungsgrad durch gentechnisch veränderte Soja ist geringer als bei konventioneller Ware. Im Vergleich zum Vorjahr hat bei Bio-Soja der Anteil positiver Proben nochmals deutlich abgenommen.

Herkunft und Echtheit

Zur Überprüfung der Bio-Angabe bei Eiern wurden die Eidotterfarbe sowie die Carotinoid-Zusammensetzung herangezogen. Keine der insgesamt 47 untersuchten Proben zeigte hierbei Auffälligkeiten. Parallel wurde eine neue Methode auf Basis der Kernresonanzspektroskopie (NMR) zur Differenzierung der Haltungsform erfolgreich entwickelt, die 2018 weiter erprobt und ausgebaut werden soll.

Eine von 26 untersuchten Bio-Milch-Proben ergab bei der Untersuchung mittels Stabilisotopentechnik und Fettsäureanalytik einen für Bio-Milch untypischen Befund. Die Nachforschungen im Erzeugerbetrieb in Ungarn ergaben allerdings, dass die Milch gemäß den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt wurde. Alle weiteren untersuchten Proben waren analytisch unauffällig.

Rückstände von Pestiziden und bestimmten Kontaminanten in
Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs

Im Berichtsjahr 2017 wurden insgesamt 330 Proben pflanzliche Lebensmittel aus ökologischem Anbau auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Kontaminanten untersucht.

Wie in den Vorjahren schnitten ökologisches frisches Obst und Gemüse auch im Jahr 2017 deutlich besser ab als konventionell erzeugte Ware, sowohl bezüglich der Häufigkeit von Rückstandsbefunden als auch der Rückstandsgehalte chemisch-synthetischer Pestizide. Bei 50 % der Proben aus ökologischem Anbau waren keine Rückstände an Pestiziden nachweisbar. Sofern Rückstände festgestellt wurden, lagen die Gehalte überwiegend im Spurenbereich (< 0,01 mg/kg) und damit deutlich unterhalb der Konzentrationen, die üblicherweise nach Anwendung entsprechender Wirkstoffe im Erntegut festgestellt werden können.

Der mittlere Pestizidrückstandsgehalt aller untersuchten Obstproben aus ökologischem Anbau und aller untersuchten Gemüseproben aus ökologischem Anbau lag bei 0,002 bzw. 0,003 mg/kg, wenn alle als ökologisch bezeichneten Proben, auch solche mit irreführender Öko-Kennzeichnung, in die Berechnung einfließen. Er lag bei 0,001 bzw. 0,002 mg/kg, wenn die Berechnung unter Ausschluss der beanstandeten Proben erfolgt, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um konventionelle Ware oder um einen Verschnitt mit konventioneller Ware handelt.

Konventionelles Obst enthielt dagegen im Mittel 0,45 mg an Pflanzenschutzmittelrückständen pro kg (ohne Oberflächenbehandlungsmittel, Phosphonsäure und Bromid) , konventionelles Gemüse im Mittel 0,36 mg an Pflanzenschutzmittelrückständen pro kg (ohne Phosphonsäure und Bromid).

Insgesamt hat sich die Beanstandungsquote in den letzten Jahren bei allen frischen Öko-Erzeugnissen auf einem niedrigen Niveau stabilisiert und ist im Laufe von 16 Jahren Ökomonitoring deutlich gesunken . Im Jahr 2017 musste nur bei 1 von 77 Proben Öko-Obst (1,3 %; Kiwi aus Italien) und bei 1 von 96 Proben Öko-Gemüse (1,0 %; Paprika aus Spanien) die Bezeichnung „Öko“ wegen erhöhter Rückstände an Pflanzenschutzmitteln als irreführend beurteilt werden. Somit ergibt sich für Öko-Frischware eine Quote von 1,2 % für das Berichtsjahr 2017.

Insgesamt lagen die Beanstandungsquoten bei Frischware in den vergangenen Jahren (2011 bis 2016) immer jeweils deutlich unter 5 %, während diese Zahlen in den Jahren vor 2010 mit teils bis zu 8,5 % noch deutlich höher lagen. Im Berichtsjahr war somit, wie bereits auch in den Vorjahren, keine Häufung von Beanstandungen bei Öko- Frischware oder sonstige Auffälligkeiten bei einzelnen Kulturen festzustellen.

Bei verarbeiteten Erzeugnissen lag die Beanstandungsquote (irreführende Bezeichnung „Öko“) in diesem Berichtsjahr mit 7,0 % knapp sechsmal so hoch wie bei frischem Obst und Gemüse (1,2 %). Diese Quote lag bei verarbeiteten Erzeugnissen in den letzten 5 Jahren zwischen 2,6 und 5,5 %.

Zu beachten ist hierbei allerdings, dass bei verarbeiteten Öko-Erzeugnissen von Jahr zu Jahr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt sowie gezielte, kurzfristige Projekte durchgeführt werden und diese Produktgruppe erst in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus rückte. Die Beanstandungsquote ist somit zwischen den Berichtsjahren und auch insgesamt im Verlaufe des Ökomonitorings nur bedingt vergleichbar. Bei den verarbeiteten Lebensmitteln zeigten sich im Jahr 2017 nur vereinzelt auffällige Proben, u.a. bei Kräutertee, TK-Obst, Getreideerzeugnissen, Hülsenfrüchten und Gewürzen.

Superfood

Im Berichtsjahr 2017 wurden im Rahmen eines speziellen Projektes sogenannte „Superfoods“ unter die Lupe genommen und hinsichtlich verschiedener Parameter untersucht. Beschränkten sich die Untersuchungen und die daraus resultierende große Anzahl an Beanstandungen hinsichtlich Überschreitung gültiger Höchstgehalte und der irreführenden Auslobung „Öko“ in den Jahren 2015 und 2016 vornehmlich auf Rückstände an Pestiziden und bestimmten Kontaminanten, so wurde das Untersuchungsspektrum nun deutlich ausgeweitet (mikrobiologische Belastung (pathogene Keime), Bestrahlung, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Pyrrolizidinalkaloide (PAs) sowie Überprüfung der Kennzeichnung, Bewerbung, Aufmachung der Produkte auf der Verpackung und im Internet).

In nahezu allen untersuchten Bereichen wurden Auffälligkeiten festgestellt und waren Proben hinsichtlich der Überschreitung gesetzlicher Höchstgehalte, der Eignung als nicht sicheres Lebensmittel, der irreführenden Auslobung „Öko“ oder weiterer irreführender Angaben, Auslobungen und Bewerbungen zu beanstanden.

Im Bereich der Pestizidrückstände war allerdings in diesem Zuge ein deutlicher Rückgang an Proben zu verzeichnen, bei welchen die Auslobung „Öko“ als irreführend beanstandet werden musste.

Quelle:  Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg