Mit Fipronil belastete Eier auch nach Rheinland-Pfalz geliefert

Mit Fipronil belastete Eier aus den Niederlanden wurden auch in Rheinland-Pfalz vertrieben. Die Eier stammen aus einer Freilandhaltung in den Niederlanden und fielen bei rechtlich vorgeschriebenen Eigenkontrollen in nordrhein-westfälischen Packstellen auf. Die festgestellten Gehalte des Wirkstoffes Fipronil sind zwar mit keinerlei Gesundheitsrisiken verbunden, liegen aber über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,005 mg/kg.

Die Eier sind deshalb nicht verkehrsfähig und werden aus dem Handel zurückgerufen. Sie wurden von Nordrhein-Westfalen aus über unterschiedliche Handelsketten in Nordrhein-Westfalen selbst, in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen und im Saarland vermarktet. Für Verbraucher sind sie nach Angaben des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums durch den Stempelaufdruck 1-NL- 4050502 zu identifizieren.

Die rheinland-pfälzischen Behörden haben sofort nach Bekanntwerden der neuerlichen Fipronil-Funde reagiert. Während das LUA die weit verzweigten Lieferwege der belasteten Eier nach Rheinland-Pfalz ermittelte und prüfte, ob und wo wie viele Eier bereits in den Handel gelangt sind, überwachen die Behörden vor Ort jetzt die Rückrufe der betroffenen Ware aus Nordrhein-Westfalen.

In der vergangenen Woche hatte auch das niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Fipronil in Bio-Eiern eines anderen Legehennenbetriebs in den Niederlanden nachgewiesen. Nach aktuellen Erkenntnissen sind diese Eier jedoch nicht nach Rheinland-Pfalz gelangt.

Es liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse aus den Niederlanden vor, wie das für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Fipronil dort erneut in Eier gelangen konnte. Nach Aussage des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums gilt das Desinfektionsmittel Dega-16, mit dem Ungeziefer bei Geflügel bekämpft wird, als wahrscheinlicher Auslöser. Es wird vermutet, dass diesem Desinfektionsmittel Fipronil beigemischt worden sein könnte, obwohl dieser Stoff bei Nutztieren nicht verwendet werden darf.

Laut den niederländischen Behörden handelt es sich bei den aktuellen Belastungen der Eier mit Fipronil um eine Spätfolge der Krise von 2017. Offensichtlich befänden sich im Boden noch immer Reste des Stoffes. Die Behörden haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen nach der Ursache für die erneute Belastung.

Seit dem Fipronil-Skandal im vergangenen Jahr werden im LUA stichprobenartig Eier und eihaltige Produkte auf Fipronil untersucht. Im Jahr 2018 waren es bisher 10 Proben Hühnereier, 12 Proben Mayonnaise, 10 Proben Frische Eierteigwaren (Nudelteig) und 10 Proben Eierlikör. Ergebnis: Bis auf eine Mayonnaise waren alle Proben hinsichtlich ihres Gehaltes an Fipronil verkehrsfähig. Die Mayonnaise wurde wegen Überschreitung des Höchstgehaltes für Fipronil in Hühnervollei beanstandet. Der Probenplan des LUA für die kommenden Wochen sieht zunächst die Untersuchung weiterer 25 Proben Hühnereier vor.

Hintergrund

Fipronil ist ein Biozid, das bei Haustieren gegen Flöhe, Milben oder Zecken verwendet wird. Es darf nicht bei Tieren angewendet werden, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, wie in diesem Fall bei Legehennen. Nachweisbare Rückstände von Fipronil über 0,005 mg/kg dürfen in Hühnereiern deswegen nicht vorhanden sein. Daher ist es verboten, mit Fipronil belastete Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet Fipronil für den Menschen als „mäßig giftig“. Nach aktueller Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist bis zu einer Fipronilkonzentration von 0,72 mg/kg Ei bei einem üblichen Verzehr von Hühnereiern eine gesundheitliche Gefährdung unwahrscheinlich. Die Gehalte in den aktuell nach Rheinland-Pfalz gelieferten Eiern lagen deutlich unterhalb dieses Wertes.

Quelle und Pressekontakt LUA Rheinland-Pfalz