„Bequeme“ Lebensmittel kühlen: Obstbecher und küchenfertige Salate gleich verbrauchen

Nicht nur zur Sommerzeit, aber gerade jetzt muss man verstärkt auf Hygienegrundsätze achten. Vorgeschnittenes Obst und in Folien verpackte Blattsalate sind praktisch, besonders wenn es mal schnell gehen soll. Doch vom Anbau bis zur Verpackung besteht das Risiko einer mikrobiellen Kontamination, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin betont.

Diese „Bequem-Produkte“ müssen deshalb im Handel gekühlt angeboten werden. Ähnlich wie bei Speiseeis wäre eine Kühltasche für den Transport sinnvoll. Und Daheim gehören sie sogleich in den Kühlschrank.

Die vorgeschnittenen Blattsalate werden unter Schutzatmosphäre verpackt. Das heißt, ist die Verpackung erst mal geöffnet, dann ist dieses leicht verderbliche Lebensmittel der normalen Atmosphäre ausgesetzt. Und da wimmelt es natürlicherweise nun mal nur so von allen möglichen Keimen. Der Hersteller garantiert die Qualität des Produkts jedoch nur für die ungeöffnete Verpackung sowie bei vorgeschriebener Kühlung. Deshalb sollte man den Salat nach dem Öffnen sofort komplett verwenden und nichts aufbewahren.

Farbverlust, braune Stellen oder viel Flüssigkeit weisen auf eine mangelnde Frische hin. Ebenso kritisch ist eine gewölbte Verpackung, da die gebildeten Gase Zeichen der einsetzenden Gärung sind.

Broschüre „Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“, Bestell-Nr. 3922, Preis: 8,00 Euro

Quelle: Rüdiger Lobitz, www.bzfe.de