EuGH-Grundsatzurteil zu neuer Gentechnik: Bundesregierung muss jetzt Koalitionsversprechen einlösen

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einstufung der neuen Gentechnik als Gentechnik sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, in einer ersten Einschätzung des Urteils:

„Mit seinem Urteil bestätigt Europas höchstes Gericht die Position von Um­welt- und Verbrau­cher­schüt­zern, unab­hängigen Wis­­senschaft­lern und gentech­nikfrei wirtschaftenden Unter­neh­men.“

„Auch die neuen Gentechnikverfahren sind Gentechnik und müssen wie die bisherigen Verfahren reguliert werden. Das Gericht hat klargestellt, dass künstlich erzeugte Organismen nicht ungeprüft als großes Freilandexperiment in die Umwelt gelangen und den Verbrauchern untergejubelt werden dürfen.“

„Der EuGH hat das Vorsorgeprin­zip bestätigt und den Schutz der Bürger sowie ihre Wahlfreiheit über die Gewinninteressen von Konzernen wie Bayer-Monsanto gestellt. Das Urteil rückt die Bestrebungen jener Wissenschaftler und Behörden gerade, die die neue Gentechnik ungeprüft und ungekennzeichnet auf den Markt bringen wollten.“

„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie bezüglich der Gentechnik Wahlfreiheit garantiert, jetzt hat sie mit dem EuGH-Urteil Rückenwind, dies umgehend umzusetzen. Die EU-Kommission muss nun die Gentechnikunternehmen verpflichten, Nachweisverfahren zur Verfügung zu stellen, so dass die Wahlfreiheit von Verbrauchern, Züchtern, Bauern und Lebensmittelherstellern garantiert werden kann.“

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Quelle: BUND