Stellungnahme des vzbv zur Überarbeitung der Lebensmittel-Basis-Verordnung

Für mehr Vertrauen in das EU-Lebensmittelrecht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt in einer Stellungnahme grundsätzlich den Kommissions-Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Lebensmittel-Basis-Verordnung. Der Fokus liegt auf verbesserter Transparenz bei der Risikobewertung sowie der Stärkung der Risikokommunikation.

Um das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten, sollte der Entwurf jedoch überarbeitet werden. So sollte etwa die öffentliche Gesundheit stets Vorrang vor kommerziellen Interessen haben sowie Risikobewertung und -Management klar voneinander getrennt bleiben.

Der vzbv fordert unter anderem:

Bei der Beurteilung der Vertraulichkeit von Daten und Studien dürfen keine sicherheitsrelevante Information der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Der „Allgemeine Plan für Risikokommunikation“ sollte auch für die Krisenkommunikation gelten, indem er klare Regeln zur Information der Öffentlichkeit durch die zuständigen Behörden im Falle einer Lebensmittelkrise festschreibt.

Die geplanten organisatorischen Veränderungen der EFSA dürfen in keinem Fall die eindeutige Trennung von Risikobewertung und -management gefährden.

Hintergrund: Im Rahmen des REFIT-Prozesses hat die Europäische Kommission am 11. April 2018 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Lebensmittel-Basis-Verordnung (EG) 178/2002 vorgelegt. Seit ihrer Verabschiedung bildet sie die Basis des gesundheitlichen Verbraucherschutzes der EU.

Im Rahmen der Überprüfung ergaben sich jedoch Mängel in Hinblick auf Wirksamkeit und Effektivität zur Erreichung der beabsichtigten Ziele. Der vorliegende Verordnungsvorschlag enthält im Wesentlichen Regelungen zur verbesserten Transparenz der Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie zur Stärkung der Risikokommunikation.

Stellungnahme im Volltext: Für mehr Vertrauen in das EU-Lebensmittelrecht | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Juli 2018

Quelle: vzbv